Hallo Frau Schleich,
ich habe ein paar Fragen zu den Fristen und den Anträgen.
Ich werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, daher muss ich keinerlei Anträge stellen, richtig? Mutterschaftsgeld bekomme ich als Beamtin nicht, daher muss ich mich nicht mal darum kümmern. Auch richtig?
Mein Mann geht nach meinem Mutterschutz in Elternzeit. Da er Freiberufler ist, muss er sich nur selbst in Elternzeit schicken. Er muss also nur Elterngeld beantragen, oder? Bis wann muss das passiert sein? Muss er irgendwie nachweisen, dass er Elternzeit nimmt?
Vielen Dank für Ihre Mühe,
Sada