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Elterngeld Zuverdienst

Hallo liebes Experten Team!
Anfang August wird unser 3. Baby auf die Welt kommen und ich möchte gerne nach den 8 Wochen Mutterschutz wieder etwas arbeiten damit ich nicht den Anschluss verliere (Es gibt oft neue Änderungen!)
Ich habe mit einem Rechner online errechnet das ich wahrscheinlich nur den Mindestsatz von 300€ bekommen werde! Somit fehlen mir rund 3-400€ im Monat die ich natürlich auch ausgleichen muss um überhaupt über die Runden zu kommen!
Ich weiß das man nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten darf aber wie hoch darf der Verdienst dabei sein?
Es werden wahrscheinlich eher 35 Stunden im Monat so das ich auf 315€ kommen würde (also 9€/std.) wird mir das irgendwie angerechnet bzw. Was von den 300€ Elterngeld abgezogen? und muss ich das schon versteuern? Ich bin Steuerklasse 2!
Mein Chef hat mich nämlich heute gefragt Ob ich mich da mal schlau machen könnte aber viel finde ich dazu nicht!
Danke!
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.04.2018, 14:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld Zuverdienst

Liebe Eulenkäfer, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. In der Elternzeit können Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Da bei Selbstständigen der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden schwieriger ist, orientiert sich die Elterngeldstelle auch an deren Einkommen. Das heißt: Hier ist Elternzeit nur dann gegeben, wenn man nicht mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdient.

Leider gibt es keine Freibeträge. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Beispiel: Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. (1.200 Euro- 500 Euro = 700 Euro. Davon 67 Prozent =469 Euro Elterngeld. Mit Teilzeitjob wären es also 969 Euro statt 804 Euro Elterngeld).

In vielen Fällen lohnt sich daher in vielen Fällen leider nicht.

Das heißt,  wenn sie mehr als 75 Prozent des vorherigen Einkommens verdienen, zählt dieses nicht mehr zur Elternzeit. Elternzeit. Kurz gesagt,  der Höchstverdienst muss unter 75 Prozent des vorherigen Einkommens liegen.

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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