Hallo liebe Experten,
nachdem ich schon eine ganze Weile im Internet recherchiere, aber leider keine eindeutige Antwort finde, wende ich mich nun an Sie.
Wir möchten während der Elternzeit für ein Jahr ins Ausland gehen. Unsere Wohnung in Deutschland möchten wir behalten und untervermieten.
Soviel ich weiß, hat man Anspruch auf Elterngeld nur, wenn man seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Es stellt sich mir nun die Frage, wie lange man maximal im Ausland sein darf, um seinen Wohnsitz, und somit den Anspruch auf Elterngeld, zu behalten.
Als "Antwort" habe ich von 3 bis zu 6 Monaten oder einem Jahr alles gelesen.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier behilflich sein könnten.
Viele Grüße,
Sandra