Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage in Sachen Elterngeld....
Erst einmal poste ich die gegebenen Rahmenbedingungen:
- errechneter Entbindungstermin ist der 6.6.2016
- Beginn der Mutterschutzfrist 25.4.2016
- Vollzeitbeschäftigung von 40 Wochenstunden wurde zum 1.2. auf 24 Wochenstunden reduziert (auf eigenen Wunsch wg. Stressfaktor)
- laufende Befristung des Arbeitsverhältnisses bis 31.3.16
- Steuerklassenwechsel zusammen mit meinem Ehemann wurde per 11/2015 vorgenommen
Es stellen sich nun folgende Fragen:
1) Wenn ich die Frist zwischen dem 1.4. und dem 25.4.16 mit ALG I überbrücke, würde mir das aufgrund der vor kurzem erst erfolgten Stundenreduzierung nur ca. 80 Euro weniger bringen als wenn ich mir den Vertrag noch einmal verlängern lasse. Ich habe zwar gelesen, dass Monate mit ALG I Bezug für die Berechnung des Elterngelds als Monate mit Null-Einkommen gerechnet werden aber wie ich das verstanden habe, gelten hierfür ja ohnehin nur volle Monate. Habe ich also bis auf die 80 Euro Nettoverlust keinen Vorteil, wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, mich nochmal bis zum 25.4. weiter zu befristen?`
2) Haben wir den Steuerklassenwechsel für unsere Konstellation eigentlich noch rechtzeitig gemacht? Ich glaube, man muss doch sechs Monate in der neuen Steuerklasse sein, damit diese für die Elterngeldberechnung herangezogen wird..... Mutterschutz beginnt im April, das hieße wir hätten nur November bis März....
Ich habe gelesen, man kann den Mutterschutzmonat auch ausklammern lassen. Wie macht man das?
3)
Ebenfalls habe ich gelesen, dass man den Mutterschutz durch schriftlichen Verzicht auch später oder gar nicht antreten darf. Wie könnte ich das für unsere Situation nutzen?
Kann man während des ALG I Bezugs auch auf den Mutterschutz verzichten und hätte somit trotzdem Vorteile auch mit dem zu späten Steuerklassenwechsel?
4) Mein Arbeitgeber würde mich bestimmt bis zum Eintritt in den Mutterschutz weiter befristen, wenn ich ihn darum bitte. Bringt mir das was? Sollte das dann genau bis zum 25.4. gehen oder nur bis zum 24.4. bzw. ist es möglicherweise als dritte Option sogar von Vorteil, einen Tag arbeitslos zu sein und den Vertrag bis zum 23.4. zu befristen?
Mit viel Glück kann ich vielleicht auch ein unbefristete Arbeitsverhältnis erhalten, da man mich schon gefragt hat, ob ich bereit wäre, nach der Schwangerschaft wieder zu kommen. Man hat mich vor kurzem schonmal trotz bestehender Schwangerschaft verlängert, da ich sehr zuverlässig bin.
Mein Mann und ich sind im Moment überfordert, die Situation zu überblicken und nun die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Mein Mann fragt gerade noch, ab wann wir wieder den Steuerklassenwechel 5/3 durchführen können (denn im Moment geht richtig viel Netto verloren jeden Monat).
Der Hauptfokus sollte denke ich jetzt sein, irgendwie das Thema mit dem Elterngeld so hinzubekommen, dass meine Steuerklasse 3 hier berücksichtigt wird.
Gruß
Olga
Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Zu 1.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich (im Elterngeld Plus-Bezug mind. 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich). Vom Bundesministerium gibt es einen Elterngeld Rechner, wo Sie verschiedene Möglichkeiten sich berechnen lassen können. Hier ist der Link dazu
https://www.familien-wegweiser.de/ElterngeldrechnerPlaner
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich direkt bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle nach dem Sachverhalt zu erkundigen.
Zu 2.
Mütter müssen mindestens sieben Monate vor dem Mutterschutz, Väter mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes wechseln, um sich diesen Vorteil zu sichern. Sie zahlen dann zwar mehr Steuern, das höhere Elterngeld gleicht das aber mehr als aus. Außerdem kann man sich einen guten Teil über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Eine Änderung der Steuerklasse ist problemlos auch mitten im Jahr möglich - spätestens jedoch bis zum 30. November. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihr zuständiges Finanzamt.
Um sich für Sie Vorteile zu sichern, hätten Sie die Steuerklasse spätestens im Oktober ändern müssen.
Zu 3.
Wenn Sie auf eigenem Wunsch bis zur Geburt arbeiten möchten, fließt das Gehalt ganz normal zur Berechnung des Elterngeldes ein. Ob es sich ebenfalls auf den Wechsel der Steuerklasse auswirkt, ist mir selbst gerade unbekannt. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte beim Finanzamt.
4. Meines Wissens nach haben Sie keinen Vorteil hierdurch. Da Ihre Fragestellung sehr komplex ist, würde ich Ihnen dazu raten eine Beratungsstelle (z.B. Pro Familia) aufzusuchen. Vieles lässt sich in einem persönlichen Gespräch besser klären.
Einen Wechsel der Steuerklasse ist einmal jährlich möglich, spätestens bis zum 30.11 eines Kalenderjahres.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
Hallo Frau Schleich,
wir versuchen nun folgendes. Mein Arbeitsvertrag wurde bis 30.4. verlängert und ich werde die erste Woche auf den Mutterschutz verzichten - also vom 25.4. bis 30.4.). Somit wird der April noch voll als Arbeitsmonat gerechnet und wir hätten November bis April sechs Monate in den richtigen Steuerklassen voll. Das sollte reichen, um die gewünschten Elterngeldvorteile zu realisieren. Was meinen Sie?
Weder Finanzamt, noch Steuerberater, noch die Krankenkasse können etwas dazu sagen. DIe Elterngeldstelle berät in diesen Dingen ebenfalls nicht und verweist einfach nur auf die einzelfallbezogene Sachverhaltsprüfung bei Antragseinreichung.
Wir sind sehr gespannt.
Gruß
Olga
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
ich denke auch,dass es reichen sollte und werde Ihnen auf jeden beide Daumen drücken, dass alles so klappt wie Sie es sich wünschen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir eine kurze Rückmeldung geben würden, wie die zuständige Elterngeldstelle entschieden hat.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
Hallo Frau Schleich,
mache ich gerne.
Haben Sie auch eine Idee, wie es mit folgender Thematik aussieht?
Normalerweise ist es ja so, dass die Krankenkasse Krankengeld zahlt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag nach Beginn der Schutzfrist ausläuft. Ich bin nun aber nicht sicher, ob dem nur so ist, wenn die Schutzfrist vorher auch in Anspruch genommen wurde oder ob das irrelevant ist....
Denn so ist es bei mir ja. Ich arbeite die erste Woche der Schutzfrist bis zum 30.4., bin ab dem 1.5. ohne Arbeitgeber und gleichzeitig in der zweiten Woche der Schutzfrist - jedoch ohne dass der Aebeitgeber vorher Leistungen hätte aufstocken müssen.
Ist ja schon ein Unterschied, ob man nur 13 Euro pro Tag erhält oder aber volles Krankengeld.
Schon schwierig alles.
Viele Grüße
Oliver
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
Bei Frauen, deren Arbeitsvertrag im Mutterschutz endet, entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist gewährleistet, dass die werdende Mutter nicht aufgrund der regulären Beendigung des Arbeitsverhältnisses in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Diesbezüglich sollte Ihre Krankenkasse allerdings eine genaue Auskunft geben können.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
Hallo Frau Schleich,
nur als kleines Zwischenfeedback.
Ich habe wie geplant die erste Woche des Mutterschutzes noch ganz normal gearbeitet und somit normales Gehalt bezogen. Ab dem 1.5. war der Arbeitsvertrag ausgelaufen und die Krankenkasse ist eingesprungen. Sie haben mir nun für den Zeitraum vom 1.5. bis 5.6. (Entbindungstermin 6.6.) einen Betrag in Höhe von € 1.046,85 gezahlt Also offenbar volles Krankengeld. Das ist schonmal gut gelaufen.
Somit dürfte nun auch für den kommenden Elterngeldantrag eigentlich nichts mehr schief gehen....
Ich kann aber gerne nochmal berichten, wenn ich das Ergebnis habe...
Gruß
Olga
Re: Elterngeld, Steuerklassenwechsel, Arbeitslosengeld
vielen lieben Dank für Ihr Feedback.
Dann drücke ich Ihnen ganz fest die Daumen, dass es so positiv weiter läuft.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
-
Geschlecht des Babys: Wie und ab wann es...
Wusstest du, dass schon im Augenblick der Befruchtung das Geschlecht des Babys festgelegt wird? Doch ab wann lässt es sich erkennen? → Weiterlesen
-
Schwangerschaftsanzeichen: Daran erkennst...
Übelkeit, Müdigkeit, Ausfluss: Bin ich schwanger? Diese Anzeichen verraten es dir. → Weiterlesen
-
10. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Größe und Entwicklung des Babys in der 10. SSW und alles Wichtige zu Mamas Körper und Wohlbefinden. → Weiterlesen
-
8. SSW: Jetzt steht der erste Ultraschall...
Dein Körper ist voll und ganz mit "Umbauarbeiten" beschäftigt und der Embryo heißt ab jetzt Fötus! → Weiterlesen
-
Windei: Anzeichen und Gründe für eine leere...
Ursachen und Symptome des Windeis und was es mit dem Begriff "Eckenhocker" auf sich hat. → Weiterlesen
-
13. SSW: Größe des Babys und was in dieser...
Wie groß ist dein Baby in der 13. SSW, welche Entwicklung vollzieht sich gerade? → Weiterlesen
-
11. SSW: Größe und Entwicklung des Babys in...
Die kritischste Zeit der Schwangerschaft ist nun zu Ende. → Weiterlesen
-
7. SSW: Erster Ultraschall zeigt Babys...
Was in dieser Woche genau passiert. → Weiterlesen
-
Wann ist der Eisprung? Wichtige Symptome...
Wenn eine Frau ein Baby möchte, ist das Wissen rund um den Eisprung ein zentraler Punkt. → Weiterlesen
-
Gewichtstabelle für Babys: Gewicht in den...
Orientierungshilfe für Eltern: Wie viel wiegt das Baby beispielsweise mit acht, elf oder 15 Monaten? → Weiterlesen