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Elterngeld Plus - Partnerbonus (bei Selbstständigkeit)

Hallo,

ich bekomme im März mein zweites Kind und mein Mann und ich überlegen gerade, wie wir die Elternzeit aufteilen. Für uns wäre es denkbar nach den 14 Monaten noch die 4 Monate Elterngeld Plus zu nutzen und beide Teilzeit zu arbeiten.

Nun ist der Fall aber etwas komplizierter, da ich keinen normalen Vertrag habe, sondern als freie Mitarbeiterin auf Honorarbasis arbeite. Heißt: Ich arbeite zwar auf Lohnsteuerkarte (muss deshalb auch keine Gewinn- Und Verlustrechnung bei Antrag vorlegen) bekomme aber nur die Schichten bezahlt, die ich auch arbeite. Aus meiner Abrechnung geht aber genau hervor, wieviele Stunden die Schichten umfassen.

Jetzt muss man ja für Elterngeld Plus zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Unsere Schichten sind prinzipiell 8 Stunden lang - heißt: Ich käme in der Woche entweder auf 24 Stunden oder auf 32! Wird das im Monat verrechnet - sprich: Könnte ich eine Woche 2 Tage und eine woche 3 Tage im Wechsel arbeiten?

Kann ich - quasi als Selbstständige - überhaupt Elterngeld Plus beantragen?

Frage 2: Mein Mann hat ohnehin nur einen Vertrag über 30 Stunden. Zählt das dann überhaupt? Weil - er würde seine Stunden ja dann gar nicht reduzieren..

Liebe Grüße

Maren

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.10.2016, 10:32 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld Plus - Partnerbonus (bei Selbstständigkeit)

Liebe Maren,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Elterngeld können alle Eltern bekommen, die mit einem eigenen neugeborenen Kind in einem Haushalt leben und sich um seine Erziehung kümmern. Die staatliche Hilfe beträgt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das durch die Babybetreuung wegfällt. Das gilt für Selbstständige wie für Angestellte.
Rechengrundlage ist bei Arbeitnehmern der durchschnittliche Nettolohn in den zwölf Monaten vor dem Entbindungsmonat. Bei Selbstständigen sind die Regeln komplizierter: Meist zählt ihr Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Nur wenn sie damals zum Beispiel einen anderen Beruf hatten als in den Monaten direkt vor der Geburt, dient das aktuellere Einkommen der zwölf Monate vor dem Entbindungsmonat als Grundlage. (Quelle: test.de)

Bezüglich der Teilzeit Arbeit
Arbeitet man mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden gibt es gar kein Eltergeld. Arbeitet man im Monat durchschnittlich nur bis zu 30 Wochenstunden werden 65% des Differenzbetrages zwischen vorherigem Einkommen und Einkomen nach der Geburt ersetzt.

Bei detailierteren Fragen rate ich Ihnen dazu, sich einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle zu vereinbaren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld Plus - Partnerbonus (bei Selbstständigkeit)

Hallo,

vielen Dank schonmal. Ja, wahrscheinlich ist es ganz schlau, dass wir uns mal bei der Elterngeldstelle beraten lassen. Ist bei uns ja etwas komplizierter.

Aber danke schonmal für die Infos!

Lg

Maren

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 30.10.2016, 16:48 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld Plus - Partnerbonus (bei Selbstständigkeit)

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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