Hallo,
ich bekomme im März mein zweites Kind und mein Mann und ich überlegen gerade, wie wir die Elternzeit aufteilen. Für uns wäre es denkbar nach den 14 Monaten noch die 4 Monate Elterngeld Plus zu nutzen und beide Teilzeit zu arbeiten.
Nun ist der Fall aber etwas komplizierter, da ich keinen normalen Vertrag habe, sondern als freie Mitarbeiterin auf Honorarbasis arbeite. Heißt: Ich arbeite zwar auf Lohnsteuerkarte (muss deshalb auch keine Gewinn- Und Verlustrechnung bei Antrag vorlegen) bekomme aber nur die Schichten bezahlt, die ich auch arbeite. Aus meiner Abrechnung geht aber genau hervor, wieviele Stunden die Schichten umfassen.
Jetzt muss man ja für Elterngeld Plus zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten. Unsere Schichten sind prinzipiell 8 Stunden lang - heißt: Ich käme in der Woche entweder auf 24 Stunden oder auf 32! Wird das im Monat verrechnet - sprich: Könnte ich eine Woche 2 Tage und eine woche 3 Tage im Wechsel arbeiten?
Kann ich - quasi als Selbstständige - überhaupt Elterngeld Plus beantragen?
Frage 2: Mein Mann hat ohnehin nur einen Vertrag über 30 Stunden. Zählt das dann überhaupt? Weil - er würde seine Stunden ja dann gar nicht reduzieren..
Liebe Grüße
Maren