Suchen Menü

Elterngeld&Kindergeld

Hallo!Muss man beides kurz vor oder nach der Geburt machen?(Anträge&Co)
Habe jetzt verschiedenes gehört und bin verunsichert.
Bei unserer Frühgeburt fand natürlich alles danach statt.
Vielleicht sagt mir jemand,was ich jetzt in der 30.ssw zu erledigen habe?
Vielen Dank schon mal.
LG
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.05.2018, 14:04 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld&Kindergeld

Liebe Wunschkind 2.0,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Bei der Antragstellung  des Kindergeldes sollte mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 1 bis 1,5 Monaten gerechnet werden. Um die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten und schnellstmöglich die Kindergeldzahlungen zu erhalten, ist es empfehlenswert, den Antrag auf das Kindergeld rechtzeitig zu stellen. Bereits vor der Geburt kann der Antrag abgegeben werden, Wirksamkeit erhält er aber erst, wenn die Geburtsurkunde nach der Geburt nachgereicht wird. Das Kindergeld wird ab dem Monat der Geburt gewährt, auch wenn die Antragstellung möglicherweise später erfolgt.
Das Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, in dem zumindest für einen Tag des Monats die Voraussetzungen vorlagen.

Ähnlich verhält es sich ebenfalls mit dem Elterngeld.  Sie können den Antrag zwar vor der Geburt stellen, allerdings wird der Antrag erst mit Abgabe der Geburtsurkunde wirksam. 

 

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen