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Elterngeld/Elternzeit

Hallo Frau Schleich,

Ich bin etwas verwirrt :-X. Ich möchte nach der Geburt unseres Kindes (ET 25.12.14) das Elterngeld für 12 Monate beantragen. Für wie lange kann ich bei meinem AG die Elternzeit beantragen. Mal lese ich etwas von 2 Jahren, dann wieder von 3 Jahren. Auf jeden Fall möchte ich die längste Zeit in Anspruch nehmen und nach Ablauf des Elterngeldes (nach 12 Monaten) Teilzeit arbeiten. Das habe ich auch alles mit meinem AG besprochen. 

Für wie  lange kann ich die Elternzeit beantragen?

Lili

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 19.11.2014, 22:14 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld/Elternzeit

Liebe Lili,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Ein Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres - dementsprechend also 3 Jahre. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber.Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes, zum Beispiel während des 1. Schuljahres möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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