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Elterngeld & Elterngeld Plus

Hallo,

ich habe einige Fragen zum Elterngeld bzw. Elterngeld Plus.

1.)  Kann man grundsätzlich Elterngeld-Plus beantragen, also z. B. auch, wenn man nicht vor hat, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten?

2.)  Habe ich es richtig verstanden, dass aktuell das Elterngeld vom Netto-Verdienst berechnet wird? Ein Steuerklassenwechsel würde somit nur für die Lohnsteuer greifen, oder?

3.)  Ich bekomme ein Bruttogehalt, von dem eine betriebliche Altersrente abgezogen wird. Daraus ergibt sich mein steuerpflichtiges Bruttogehalt. Abzüglich der Steuern und Sozialversicherung ergibt sich dann eine Summe, auf die dann noch ein steuerfreies Fahrgeld drauf kommt. %) Welche Summe würde zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden?

Vielen Dank im Voraus!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.09.2016, 19:20 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld & Elterngeld Plus

Liebe zaja,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Zu 1. Ja, das können Sie durchaus so machen.

Zu 2. Für die Berechnung des Elterngeldes zählt das gesamte Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Einen Wechsel der Steuerklasse kann sich in manchen Fällen rentieren, wenn man diesem vor der Geburt des Kindes vornimmt.

Zu 3. Zur Berechnung des Elterngeldes gibt es einen guten Online - Rechner, den ich Ihnen empfehlen kann.
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Auf Grundlage der eingereichten Einkommensnachweise für den zuvor ermittelten Bemessungszeitraum werden vom jeweiligen mtl. Bruttoeinkommen sonstige und steuerfreie Bezüge abgezogen. Dieser Betrag stellt das laufende Arbeitsentgelt dar.
Der Bemessungszeitraum umfasst immer 12 Kalendermonate. Dabei ist es unerheblich, ob in einem oder mehreren dieser Kalendermonate kein Einkommen erzielt wurde. Auch der Bezug von Einkommensersatz- oder Sozialleistung führt nicht dazu, dass die davon betroffenen Monate bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Sie fließen mit Null € in die Elterngeldberechnung ein.
Für angestellte Eltern ist das Einkommen der 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist maßgeblich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elterngeld & Elterngeld Plus

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.09.2016, 08:42 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld & Elterngeld Plus

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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