Guten Tag,
ich würde gerne wissen, ob folgendes Szenario bzgl. des Elterngeldes/Elternzeit möglich ist.
Annahme:
Mutter
bezieht nach Geburt 8 Wochen lange Mutterschaftsgeld (bedeutet also -2 Monate "volles" Elterngeld) und reicht Elternzeit vom 1. Monat bis Ende des 6. Monats ein. In dieser Zeit bezieht Sie ebenfalls Elterngeld in voller Höhe (also -4 weitere Monate Elterngeld). Insgesamt also 6Monate Elterngeld in voller Höhe verbraucht.
Vater
nimmt Elternzeit im 1. und 2. Monat nach der Geburt und beantragt aber kein Elterngeld für diese Zeit.
Zudem beantragt er Elternzeit vom 7.Monat bis zum 24.Monat.
Nach meinen Überlegungen hätte er dann in dieser Zeit noch Anrecht auf 8Monate volles Elterngeld bzw 16Monate Elterngeld in halber Höhe. (also eine Auszahlung vom 7.-22. Monat)
Ist das so richtig und durchführbar?
Kann die Mutter oder auch der Vater in dem o.g. Fall später noch das 3. Jahr Elternzeit beantragen (z.B. im 6. Lebensjahr) oder hat einer bzw beide diesen Anspruch verwirkt?