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Elterngeld 2tes Kind

Hallo Zusammen erstmal :)

ich hätte 2 Fragen zum Thema Elterngeld (Bayern), vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen :)

ir beziehen für unser erstes Kind Elterngeld Basis bis zum 10.02.2019. Meine Partnerin würde ab März 2019 wieder Teilzeit arbeiten gehen, falls meine Partnerin wieder Schwanger werden würde in dieser Zeit und noch keine 12 Monate gearbeitet hat, wird dann das Gehalt vorm ersten Kind wieder herangezogen, damit die Monate auf volle 12 Monate kommen würde?

 

Falls, Fall 1 nicht richtig angenommen worden ist, würde es reichen wenn sie z.B. nach 3 Monaten Teilzeitarbeit wieder Schwanger werden würde (Vorausgesetzt es funktioniert so planmäßig :) ) würden dann die restlichen 9 Monate der Schwangerschaft inkl. Mutterschutz (in diesen Zeitraum wird gearbeitet, außer Mutterschutz) angerechnet für die 12 Monate, damit kein Monat mit 0€ in die Berechnung für das Elterngeld herangezogen wird.

 

Ich bedanke ich vorab schon mal recht herzlich für Ihre Antwort.

 

Gruß

 

Blinkin ;-)

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.10.2018, 21:39 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld 2tes Kind

Lieber Blinkin,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Falls Ihre Partnerin direkt wieder in den Mutterschutz von Kind 2 geht, zählen die 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes.

Um Eltern, die im Bemessungszeitraum Elterngeld für ein Geschwisterkind bezogen haben, nicht zu benachteiligen, dürfen die davon betroffenen Monate des Bemessungszeitraums auf Antrag ausgeklammert und weiter in die Vergangenheit verschoben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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