Hallo Zusammen erstmal :)
ich hätte 2 Fragen zum Thema Elterngeld (Bayern), vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen :)
ir beziehen für unser erstes Kind Elterngeld Basis bis zum 10.02.2019. Meine Partnerin würde ab März 2019 wieder Teilzeit arbeiten gehen, falls meine Partnerin wieder Schwanger werden würde in dieser Zeit und noch keine 12 Monate gearbeitet hat, wird dann das Gehalt vorm ersten Kind wieder herangezogen, damit die Monate auf volle 12 Monate kommen würde?
Falls, Fall 1 nicht richtig angenommen worden ist, würde es reichen wenn sie z.B. nach 3 Monaten Teilzeitarbeit wieder Schwanger werden würde (Vorausgesetzt es funktioniert so planmäßig :) ) würden dann die restlichen 9 Monate der Schwangerschaft inkl. Mutterschutz (in diesen Zeitraum wird gearbeitet, außer Mutterschutz) angerechnet für die 12 Monate, damit kein Monat mit 0€ in die Berechnung für das Elterngeld herangezogen wird.
Ich bedanke ich vorab schon mal recht herzlich für Ihre Antwort.
Gruß
Blinkin