Sehr geehrte Frau Schleich,
ich bin in der 15 Woche schwanger und wollte mein zukünftiges Elterngeld berechnen, allerdings gestalltet es sich bei mir sehr schwierig und das Internet bietet nicht wirklich hilfreiche Tipps. Die Beratung beim Jugendamt war auch sehr demütigend, so dass ich hier hoffe etwas Licht ins dunkle zu bekommen.
Ich war von Mai 2017 bis Januar 2018 selbstständig, danach 2 Monate arbeitssuchend und ab April 18 angestellt. Im Oktober gehe ich in den MuSchu. Nun weiß ich nicht wie sich das Elterngeld berechnet. Im Internet steht das Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes, da habe ich aber keine 12 Monate gearbeitet und auch keinen großen Gewinn erzielt, so dass ich wahrscheinlich nur die 300 Euro bekommen würde. Dann könnte ich Privatinsolvenz beantragen, da ich ja finanzielle Verpflichtungen habe und meine Ausgaben, auf meinen durchschnittlichen Verdienst ausgelegt ist. Ich bin davon ausgegeangen das tatsächlich 12 Monate vor Geburt berücksichtigt werden und nun soetwas. Können Sie mir vielleicht weiterhelfen, wie es nun tatsächlich berechnet wird?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Kleene