Hallo Frau Schleich, nach zwei Fehlgeburten bin ich wieder schwanger (heute 6.0). Da ich in der Psychiatrie arbeite und dort als Therapeutin 24-Stunden Notfalldienste machen muss, habe ich die letzten SS relativ früh bekannt gegeben. Somit haben auch alle Kollegen die Fehlgeburten mitbekommen was mich sehr belastet hat. Da ich mich körperlich nicht in der Lage dazu fühle 24-Stunden-Dienste zu machen und ich dabei auch mit aggressiven, nicht absprachefähigen Patienten zu tun haben könnte, habe ich nun Kolleginnen unter der Hand gefragt, ob diese meine Dienste im Januar übernehmen können. Dabei wurde mir die Info gegeben, dass mir die Dienstausgleichzahlung erst ab dem Tag der Bekanntgabe der SS gezahlt wird. Ist dies so? Ich dachte eigentlich, dass ich eine Ausgleichszahlung für Januar erhalte auch wenn ich z.B. am 31.01. die SS melde. Oder ist es so das ich nur Anteilig für die verbleibenden Tage ab Meldung den Dreimonatsdurchschnitt von vor Eintritt der SS erhalte? Da sich dies auf mein Elterngeld auswirkt wäre es dann sehr wichtig für mich, so schnell wie möglich meinen Arbeitgeber zu informieren.
Kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet weden die SS geheim zu halten so lange ich Kolleginnen finde, die meine Dienste übernehmen?
In der Vergangenheit musste ich eine Bescheingung über die SS vorlegen, gilt die Meldung nur mit der Bescheinigung oder reicht ein mündliches Informieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, Pepi Na