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Deutsch - Niederländische Familie: Kindergeld?

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. des Kindergeldanspruchs in einer internationalen Beziehung. Vielleicht erstmal das Szenario: Mein Freund (28, festes Einkommen, Niederländer) und ich (18, Abi 2015, Deutsche), erwarten im Februar unser Baby und das wirft finanziell Fragen auf für die Zeit nach dem Abi. Wir stellen uns vor, ab Mai gemeinsam in den Niederlanden zu leben und dass ich dann ein Jahr mit dem Baby zuhause bleibe und 2016 im Ort ein Studium beginne. Jetzt fragte ich mich, inwiefern sich dies auf den Kindergeldanspruch für unser Kind auswirkt, wenn es, genau wie ich, vorerst die deutsche Staatsbürgerschaft behält. Ich habe mich schon schlau gemacht, allerdings war ich mir nirgends sicher, was ich nun auf mich beziehen kann und was nicht.

Danke im Voraus!

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.08.2014, 15:46 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Deutsch - Niederländische Familie: Kindergeld?

Liebe Dropje,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Väter und Mütter, die im Ausland wohnen und in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Dafür muss er oder sie unter anderem

  • in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder
  • als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig sein oder
  • eine Tätigkeit nach den Vorschriften des Beamtenrechts in einer Einrichtung außerhalb Deutschlands ausüben oder
  • Rente nach deutschen Vorschriften beziehen.

Darüber hinaus müssen die Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben. Für Kinder, die in anderen Ländern leben, können die steuerlichen Freibeträge berücksichtigt werden.

(Quelle: Familien - Wegweiser) 

Da Ihr Partner in den Niederlanden arbeitet, wird es wahrscheinlich so sein,dass Sie niederländisches Kindergeld beantragen müssten - welches aber unter Umständen auf das deutsche Kindergeld aufgestockt werden kann.

An Ihrer Stelle würde ich mich noch einmal bei Ihrer zuständigen Familienkasse erkundigen, welcher Sachverhalt persönlich auf Sie zutrifft. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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