Hallo liebes Expertenteam,
meine Tochter ist jetzt 11 Monate alt und ich werde noch bis Ende August 2015 mit ihr zu Hause sein. Ich beziehe Elterngeld noch bis einschließlich August (gesplittet). Nun möchte ich gern das Betreuungsgeld beantragen und habe dazu noch zwei/ drei Fragen.
1. Gezahlt wird wohl erst ab 15. LM bzw. wenn das Elterngeld aufgebraucht ist. Wie verhält es sich bei mir; da ich ja noch einen Teil meines Elterngeldes erhalte? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf das Betreuungsgeld?
2. Die zählt die Eingewöhnungszeit in die Kita schon als Fremdbetreuungszeit, oder wird das noch nicht angerechnet?
Vielen Dank schon einmal für Antworten.
VLG Sandra