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Betreuungsgeld

Hallo liebes Expertenteam,

meine Tochter ist jetzt 11 Monate alt und ich werde noch bis Ende August 2015 mit ihr zu Hause sein. Ich beziehe Elterngeld noch bis einschließlich August (gesplittet). Nun möchte ich gern das Betreuungsgeld beantragen und habe dazu noch zwei/ drei Fragen.

1. Gezahlt wird wohl erst ab 15. LM bzw. wenn das Elterngeld aufgebraucht ist. Wie verhält es sich bei mir; da ich ja noch einen Teil meines Elterngeldes erhalte? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf das Betreuungsgeld?

2. Die zählt die Eingewöhnungszeit in die Kita schon als Fremdbetreuungszeit, oder wird das noch nicht angerechnet?

Vielen Dank schon einmal für Antworten.:-)

 

VLG Sandra

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 15.01.2015, 15:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Betreuungsgeld

Liebe Sandra,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ein Bezug vor dem 15. Lebensmonat ist nur zulässig, wenn kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht, wobei das Betreuungsgeld insgesamt pro Kind nicht länger als 22 Monate gezahlt wird. Generell können Elterngeld und Betreuungsgeld nicht gleichzeitig bezogen werden. Entscheiden sich die Eltern beim Elterngeld für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag des Elterngeldes halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden.

Während der Eingewöhnungszeit wird das Betreuungsgeld zunächst weitergezahlt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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