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Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich weiß nicht, ob Sie mir weiterhelfen können, aber ich versuche es mal.

Und zwar habe ich von meiner Ärztin ein Teil-BV aufgrund verschiedener Symptome bekommen (Herzrasen, teilweise extreme Schwäche, Müdigkeit, etc., was bei meiner Arbeit auf Dauer zu starkem Stress führt, auf die Psyche schlägt, etc.  - Grund genug müsste das doch sein, oder?).

Nun wollte ich nicht ganz zuhause bleiben und habe gesagt, dass ich es mit 4h täglich probiere, aber mein AG sagt, dass sie das nicht annehmen können, da sie nicht wüssten, wie/wo sie mich da einsetzen dürfen, es nicht verantworten wollen, etc. Wollen dann lieber ein volles BV. Meine Ärztin möchte nun aber nicht "nur" wegen dem AG ein volles ausstellen.

Was kann ich denn jetzt tun? Mein AG "verbietet" mir quasi auf Arbeit zu gehen, aber ich muss ja gehen - kann doch nicht einfach fern bleiben? Ein BV will mir der AG aber auch nicht ausstellen :-( (keine Ahnung warum - gehen würde das ja, oder?).

 

Bisherige Antworten

@Micky

Liebe Micky,

ich habe gerade Deinen Beitrag gesehen und schleiche mich kurz ein.

Du kannst Dich gerne an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere Expertin kann Dir sicherlich einen Tipp geben, wie die rechtliche Lage für Dich aussieht.

Viele Grüße

Victoria

Re: @Micky

Hallo,

vielen Dank, aber ich habe ja gerade hier meinen Beitrag erstellt? Oder was meinen Sie?

Re: @Micky

Guten Morgen Micky,

upps, das tut mir leid. Ich selbst hatte mich im Forum geirrt.:-[

Tut mir leid für die Verwirrung, alles ist in Ordnung.

Viele Grüße

Victoria

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 11.12.2015, 20:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: @Micky

Schon geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 11.12.2015, 20:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Mickey,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Durch ein Beschäftigungsverbot werden Sie teilweise oder ganz von Ihrer Arbeitspflicht freigestellt. Es gibt mehrere Arten von Beschäftigungsverboten:
Verbot der Verrichtung bestimmter Aufgaben
Verbot der Beschäftigung in einer bestimmten Umgebung (z. B. bei starker Lärm-, Hitze-, Geruchsbelastung)
Einschränkung der abzuleistenden Arbeitszeit pro Tag oder Woche
komplettes Beschäftigungsverbot
In welchem Umfang ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, entscheidet alleine der ausstellende Arzt, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt.Ein Beschäftigungsverbot kommt dann in Frage, wenn die Arbeit selbst eine Gefährdung darstellt, weil sie beispielsweise Komplikationen hervorrufen könnte.
Ein Beschäftigungsverbot kann prinzipiell durch jeden niedergelassenen Arzt verhängt werden. Soweit ein Betriebs-/Werksarzt vorhanden ist, kann der Arzt oder Gynäkologe dessen Stellungnahme einholen.Wenn Ihr Arbeitgeber die Bestimmungen des Beschäftigungsverbots nicht berücksichtigt und Sie beispielsweise schwerer heben lässt, als Sie laut ärztlichem Attest dürfen, müssen Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Diese Behörde wacht darüber, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden.
Kurz zusammen gefasst: nur ein Arzt kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Arbeitgeber muss sich hieran halten und Ihnen diese Arbeitsbedingungen schaffen. Sollte der Arbeitgeber Zweifel haben, kann er ein eigenständiges Gutachten z.B. beim Betriebsarzt einholen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo,

vielen Dank schonmal für Ihre Antwort.

Also ich finde meine Symptome und Belastungen irgendwie selbst etwas "schwammig", aber habe ich das richtig verstanden, dass ich mich erstmal auf das BV verlassen kann bzw. auf dessen Richtigkeit, wenn die Gyn das ausgestellt hat?

Das Hauptproblem ist aber nun, dass der AG sagt, dass er ein volles BV möchte oder keins und mir mehr oder weniger mündlich verbietet, auf Arbeit zu erscheinen. Was kann ich denn in dem Fall tun? Gegen die Meinung des AG´s einfach auf Arbeit gehen? Ein volles BV darf er mir ja nicht ausstellen in meinem Fall, wenn ich das richtig verstanden habe?!?

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.12.2015, 00:31 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Mickey,

Wenn ihr Gynäkologe dieses ausgestellt hat, können Sie sich darauf verlassen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit sich eine zweite Meinung zu holen.
Ihr Arbeitgeber kann nur über den Betriebsarzt ein volles BV erwirken. Ansonsten hat ihr Arbeitgeber kein Recht dazu. Sollte es weiterhin Probleme geben, können Sie sich natürlich an die Gewerkschaften wenden.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo,

vielen Dank für Ihre erneute Antwort. Was mache ich denn, solang vom AG kein BV vorliegt (bzw. über den Betriebsarzt): Weiter zur Arbeit gehen gegen die mündliche Anordnung der Chefin?!? Weiß gar nicht, wie ich mich am Montag verhalten soll :-(.

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.12.2015, 14:17 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Mickey,

ich würde an Ihrer Stelle am Montag normal zur Arbeit gehen und dann mit der Chefin nochmal das persönliche Gespräch suchen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Ok, dann versuche ich das erstmal. Ich hoffe nur, dass sich dann eine Lösung findet? Wenn sie dann sauer ist und mich nach Hause schickt, weiß ich auch nicht mehr weiter :-(.

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.12.2015, 15:22 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Ich drücke Ihnen ganz fest die Daumen, dass Sie sich mit Ihrer Chefin einigen können.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Dankeschön :-).

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.12.2015, 15:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Gern geschehen :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Schleich,

ich soll nun zum Betriebsarzt gehen - ist das so rechtens? Was ist denn der Unterschied, wenn er das BV halbtags bestätigt? Habe das Gefühl, dass der AG damit eher versuchen möchte, das BV aufzuheben?!? Kann das passieren? Hat der Betriebsarzt das letzte Wort? Falls ja, habe ich echt ein Problem, denn ich schaffe es wirklich nicht, Vollzeit zu arbeiten aktuell. Bin heute paar Stunden da gewesen und gleich wieder fix und fertig :-(.

Falls der Termin beim Betriebsarzt erst in ein paar Tagen ist (weiß ich noch nicht) soll ich gar nicht zur Arbeit kommen bis dahin. Schriftlich bekomme ich nichts - ich soll dem AG vertrauen. Ist das rechtens?!??

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.12.2015, 19:59 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo Mickey,

es ist rechtens wenn Sie der Arbeitgeber zum Betriebsarzt schickt. Dieser wird dann schauen welche Möglichkeiten es für Sie an Ihrem Arbeitsplatz gibt. Machen Sie sich bitte nicht so viele Sorgen. Der Betriebsarzt kann auch noch Rücksprache mit Ihrem Gynäkologen halten. Das wird schon. Ich bin da zuversichtlich.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Ok, aber ist es auch rechtens, dass der AG mich "einfach so" nach Hause schickt und mich bittet, zuhause zu bleiben, bis weiteres geklärt ist?!? Nicht, dass ich dann hinterher Probleme bekomme, weil weder eine Krankschreibung, noch ein volles BV vorlag? Etwas Schriftliches möchte mir die Chefin auch nicht geben - das sei eine Anweisung und sie fragte nur, warum ich das in Frage stelle :-(.

 

Und: Kann der Betriebsarzt das BV komplett aufheben ohne Zustimmung meiner Ärztin?

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.12.2015, 20:45 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Bekommen Sie denn normal ihr Gehalt gezahlt?
Wieso möchte Ihre Chefin Ihnen nichts schriftliches geben?
Im Normalfall kann der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot nicht aufheben und das wird aus meiner Erfahrung auch nicht passieren. Ich habe es Bia jetzt noch nie erlebt, dass ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt aufgehoben wird.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot

Also bisher weiß ich noch nicht, ob ich mein volles Gehalt bekommen werde... Ich hoffe doch... :-(.

Habe gelesen, dass man sich aber auch weigern kann zum BA zu gehen? Aber gut - ich hoffe, er ist "nett" bzw. hat ein wenig Ahnung und hebt das BV nicht auf...

Was aber nun bis zu seiner "Diagnose" wird, weiß ich auch nicht... Meine Chefin begründet nicht weiter, warum sie mir nichts Schriftliches geben möchte. Sie stellt eher in Frage, warum ich das überhaupt möchte - ob kein Vertrauen bestehe, etc. Sie ist schon total genervt von mir wegen des Teil-BV´s - möchte es natürlich auch nicht mit ihr verscherzen... Aber einfach so - "nur" weil sie es sagt - nicht zur Arbeit gehen, finde ich echt seltsam und habe Angst, dass mir dann das Gehalt gestrichen wird im Nachhinein oder was auch immer :-(.

Re: Beschäftigungsverbot

Hallo nochmal,

ich muss nochmal etwas fragen: Und zwar hat der Betriebsarzt jetzt ein volles BV empfohlen, aber ausprechen könne er dieses nicht?!? Nur der Arbeitgeber? Ist das so richtig? Aber spätestens dann brauche ich doch etwas Schriftliches vom AG oder nicht?!?

 

 

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