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Beschäftigungsverbot

Hallo,

ich habe von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Meine Chefin hat sich von Anfang an nicht ans "Protokoll" gehalten und somit auch nicht an den Mutterschutz.
Meine Frage ist, muss ich für meine Chefin (sie ist nur meine Vorgesetzte und nicht meine Arbeitgeberin) erreichbar sein im Beschäftigungsverbot? Oder kann ich es ignorieren wenn sie anruft?

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.09.2017, 21:47 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Blümchen,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Es hängt davon ab, ob sie ein volles Beschäftigungsverbot haben oder nur auf bestimmte Bereiche bezogen. Bei einem vollem BV müssen Sie nicht erreichbar sein. Ihr Arbeitgeber hat sich generell an das Mutterschutz Gesetz zu halten. Alles andere ist gesetzeswidrig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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