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Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo liebe Experten,
Ich habe 2 Jobs in der Pflege. Zum einen arbeite ich als Kinderkrankenschwester in verschiedenen Abteilungen. In der Onkologie auf Gynäkologie und in der Kinderklinik, sowohl Neugeborene und "kranke" Kinder.
Und als 450€ arbeite ich noch in der ambulanten Pflege. Angenommen ich teste positiv, wie genau muss ich verhalten??? Und was hätte es für eine konsequenz, wenn ich keinen Röteln Titer habe.
Wäre über eine Antwort erfreut.
LG Carina
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.01.2017, 20:31 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Liebe Carina,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sollte Ihr Test positiv sein, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Gynäkologen in Verbindung. Dieser kann die Situation besser beurteilen und bei Gefahr für Mutter und Kind ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Ich habe mal gehört, dass man erst ab der 12. SSW ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann, stimmt das??
Und noch eine Fee, könnte man nur für EINEN Job ein BV ausstellen??
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.01.2017, 20:45 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Vor der 12. Woche gäbe es noch die Möglichkeit, sich Arbeitsunfähig schreiben zu lassen- wenn die Risiken für Mutter und Kind zu hoch sind.

In welchem Rahmen ein Beschäftigungsverbot erteilt wird, entscheidet der Arzt und ist abhängig von der Tätigkeit und den Risiken. Daher könnte ein Arzt auch nur für die Tätigkeit im Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot erteilen, wenn im ambulanten Pflegedienst die Risiken nicht zu hoch sind.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Ich danke Ihnen für ihre Antworten. Falls Ich positiv testen sollte, nehme Ich direkt Kontakt zu meinem FA auf. Einen schönen Abend noch, Lg
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 26.01.2017, 21:01 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot in der Pflege

Gern geschehen. Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Abend Abend

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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