Hallo liebes expertenteam,
ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Ich befinde mich momentan im Krankengeld Bezug. Meine Frage ist, wenn ich jetzt schwanger werde, und mein Gynäkologe mir ein beschäftigungsverbot erteilt, bekomme ich dann bis zum Mutterschutz lohnfortzahlung? ( ich glaube es ist de falsche bezeichnung. Denn normalerweise bekommt man dann ja einen Tagessatz von ca 13€ von der krankenkasse und die Aufstockung zum normalen Gehalt , zahlt der arbeitgeber. Ist es in meinem Fall trotz KrankengeldBezug auch so, oder ändert sich dadurch der Anspruch?
sxhon mal vielen lieben dank