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Berufsverbot und nebenjob

Guten Tag
ich habe seit mitte mai bv da ich in der pflege arbeite. Ich bin noch in einem nebenjob angestellt, wo ich jetzt noch gerne arbeiten möchte. Ich arbeite dort in der Gebäudereinigung und bekomme jeden monat 400 euro. Risiko bzgl schwer heben usw habe ich dabei nicht!
Das bv in der pflege erteilte mir mein AG.
ich habe meinen AG und die elterngeldstelle bzgl. "Bv und nebenjob" informiert, beide konnten mir da aber nicht weiter helfen.
ich habe gehört, dass das geld vom nebenjob zum elterngeld angerechnet werden kann??
Mein hauptfrage ist: ist das generell genehmigt im nebenjob weiter zu arbeiten oder wird mir später bei der auszahlung des elterngeldes irgendetwas abgezogen??
Ich Danke für die Antwort
lg lydi A
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.05.2016, 18:03 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berufsverbot und nebenjob

Liebe Lydia,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wenn ihr Arbeitgeber dem Nebenjob zustimmt und diese Tätigkeit die Schwangerschaft nicht gefährdet, dürfen Sie diesem natürlich nachgehen.
Bei der Auszahlung des Elterngeldes geht es um den Verdienst,den Sie die letzten 12 Monaten vor der Geburt erhalten haben. Aus diesem gesamten Einkommen wird letztendlich das Elterngeld berechnet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Berufsverbot und nebenjob

Vielen Dank Frau Schleich :)

Funktioniert das mit dem nebenjob dann genauso, daß ich den job ruhen lasse, solange ich in der elternzeit bin? Und nach einem oder zwei jahren je nachdem wie ich das elterngeld einteile steige ich da genauso wieder rein?
Liebe grüße lydia
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.05.2016, 20:01 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berufsverbot und nebenjob

Liebe Lydia,

Das ist eine individuelle Sache, die sie mit dem jeweiligen Arbeitgeber klären müssen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Berufsverbot und nebenjob

Soll ich dem nebenjob bzgl der ss bescheid geben?
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.05.2016, 20:47 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berufsverbot und nebenjob

Meiner Meinung nach sollten Sie ihm Bescheid geben.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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