Suchen Menü

Berechnung Elterngeld

Hallo liebe Experten,

Wie oben schon genannt habe ich hier eine Frage zur Berechnung des Elterngeldes.
Der Elterngeldantrag ist nun versendet.
Man hört ja zur Berechnung viele Meinungen.
Welche Arten des Lohnes werden denn nun mit angerechnet ?
Urlaubsgeld wird bei mir 2 x im Jahr zu meinem laufenden Arbeitslohn angerechnet. (Ausgewiesen als freiwillige Leistungen).
Dasselbe bei dem Weihnachtsgeld.
Das wird Anfang Dezember auch als Weihnachtsgeld und freiwillige Leistung ausgewiesen.
Zudem beziehe ich eine monatliche Verkaufsprämie (arbeite im Vertrieb).
Ach ja und eine Quartalsprämie (Umsatzprämie) wird ebenfalls gezahlt.

Was fließt in die Berechnung des Elterngeldes ein?

Im Internet entdeckt man viele verschiedene Meinungen.
Ebenfalls wurde hier auch schon in dem vorherigen Beitrag beantwortet, dass Urlaubsgeld einfließen würde.
Aber in den meisten Beiträgen im Internet steht, es würde der reine Lohn ohne jegliche Zusätze anerkannt.

Was stimmt nun?

Das ist alles etwas verwirrend...

Ich Danke schonmal vorab für die Antwort :)

Viele Grüße
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.04.2016, 20:27 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Berechnung Elterngeld

Liebe Vepa1411,

Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Das Elterngeld wird aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 12 Monate gezahlt.
Wenn die Provisionen neben dem monatlichen Grundgehalt mehrmals im Jahr nach festgelegten Berechnungsstichtagen regelmäßig gezahlt und im Arbeitsvertrag angegeben werden, sind sie bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.
Ich habe mich nun nochmal mit der Materie befasst,da es auch hier in letzter Zeit einige Gesetzesänderungen gab. Einmalzahlungen, die nicht versteuert werden ( z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), fließen nicht bei der Berechnung des Elterngeldes mit ein.
Leider sind so manche Gesetzes- Änderungen nicht zu unserem Vorteil.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Rückmeldung nach Elterngeldbescheid

Hallo Frau Schleich,

Gestern ist der Elterngeldbescheid bei uns ENDLICH angekommen.
Hier meine kurze Rückmeldung:
ALSO:
Berücksichtigt wurden:

- Prämie
- Provision

UND:

- Urlaubsgeld

ABER auch nur, weil ich im letzten Jahr 3 x Urlaubsgeldzahlungen erhalten habe.
Eben mehr als eine einmalige Zahlung...
Und dann wird nach Aussage der Elterngeldstelle auch das Urlaubsgeld anerkannt.

Mich hat es gefreut, da das Elterngeldstelle natürlich mit all diesen Zahlungen wesentlich höher ist als ohne.

Lediglich das Weihnachtsgeld wurde nicht anerkannt, da dies einmalig als 13.Monatsgehalt angesehen wurde.

Viele Grüsse!

Und danke nochmals !
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.04.2016, 23:24 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Rückmeldung nach Elterngeldbescheid

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Das hört sich ja prima an, da bin ich froh das die Regelung der,, regelmäßigen Zahlungen " noch greift.

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen