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Beenden der Elternzeit und anhängen an Elternzeit vom 2. Kind

Hallo Liebes Experten-Team,

Ich bin im 2. Jahr der Elternzeit und arbeite in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber.
Ende August erwarte ich das zweite Kind. Um zum Mutterschutz wieder volles Geld zu bekommen habe ich für 6 Wochen vor dem ET die Elternzeit vorzeitig beendet (Ich hatte die vollen drei Jahre direkt nach Geburt genommen).

Nun möchte ich das dritte Jahr vom 1. Kind gerne an die drei Jahre Elternzeit von Kind 2 anhängen.

Mein Arbeitgeber wollte mir erst erzählen, das ich die Elternzeit nicht kündigen muss. Und nachdem das geklärt war, sagte man mir, das Anhängen des dritten Jahres von Kind 1 würde man nicht bewilligen. Auch da habe ich den entsprechenden Paragraphen rausgesucht und nun heißt es, ich solle das in drei Jahren, 13 Wochen vor Ende der Elternzeit von Kind 2, beantragen.

Ich bin mir nicht sicher, ob das so richtig ist. Die Personaler sind schon recht bequem. Bewilligen muss man mir das, es handelt sich um ein sehr großes Unternehmen mit Betriebsrat und aktiver Gewerkschaft. Aaaaber wie ich gemerkt habe, muss man sich schon auskennen, damit die Kollegen es sich nicht einfach machen. :(

Hat die Personalerin recht oder muss ich andere Fristen beachten?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Viele Grüße,
Suse
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.06.2018, 22:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beenden der Elternzeit und anhängen an Elternzeit vom 2. Kind

Liebe Suse ,

vielen lieben Dank für Ihre Personalerin hat in diesem Fall recht. Es würde ausreichen, wenn Sie es 13 Wochen zuvor beantragen. Sie können dieses allerdings auch schon früher machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Beenden der Elternzeit und anhängen an Elternzeit vom 2. Kind

Vielen Dank! :)

Liebe Grüße, Suse
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.06.2018, 19:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beenden der Elternzeit und anhängen an Elternzeit vom 2. Kind

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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