Huhu,
vielleicht kann mir ein Experte weiter helfen. Ich blick gerade nicht so wirklich durch. Sitze schonmal über den Antrag für das Elterngeld. Kurze Infos:
- ET Kind 2 ist der 18.7.18
- bin noch bis 16.5.18 in Elternzeit von Kind 1
- ab den 17.5.18 hab ich erneutes Beschäftigungsverbot für Kind 2 (also zwischen den beiden Kindern nicht in meiner alten Stelle gearbeitet)
- ich möchte Basiselterngeld (12 Monate beantragen)
Muss ich nun den Mindestbeitrag beantragen oder wird mir mein Beschäftigungsverbot angerechnet??
Vielen Dank euch schonmal.
LG Sommerkind