Hallo Frau Schleich,
angenommen, ich bleibe beim 1.Kind ein Jahr zuhause, beziehe das Basis-Elterngeld und beantrage 2 Jahre Elternzeit. Im 1. Jahr arbeite ich nicht, im 2.Jahr arbeite ich höchstens 25 Stunden.
Wenn ich nun im zweiten Jahr wieder schwanger würde - welche Arbeitsmonate werden für die Berechnung des nächsten Elterngeldes herangezogen? Vor der 1. Schwangerschaft (Vollzeit) oder gelten die Monate mit 25 Stunden?
Ergänzend dazu: gibt es diesbzgl. Unterschiede zwischen Basis-Elterngeld und dem Elterngeld-plus oder geht es lediglich um die Elternzeit?
Viele Grüße
Chiara