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Basis Elterngeld und Elternzeit mit Schwangerschaft

Hallo Frau Schleich,

angenommen, ich bleibe beim 1.Kind ein Jahr zuhause, beziehe das Basis-Elterngeld und beantrage 2 Jahre Elternzeit. Im 1. Jahr arbeite ich nicht, im 2.Jahr arbeite ich höchstens 25 Stunden.

Wenn ich nun im zweiten Jahr wieder schwanger würde - welche Arbeitsmonate werden für die Berechnung des nächsten Elterngeldes herangezogen? Vor der 1. Schwangerschaft (Vollzeit) oder gelten die Monate mit 25 Stunden?

Ergänzend dazu: gibt es diesbzgl. Unterschiede zwischen Basis-Elterngeld und dem Elterngeld-plus oder geht es lediglich um die Elternzeit?

 

Viele Grüße

Chiara

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.03.2019, 14:03 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Basis Elterngeld und Elternzeit mit Schwangerschaft

Liebe Chiara,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

In diesem Fall würde für die Berechnung des Elterngeldbezuges die Teilzeit Arbeit mit einberechnet werden, d.h. das Elterngeld wurde geringer ausfallen als bei Kind 1.
Ob nun Basis Elterngeld oder Elterngeld Plus würde für die Berechnung keinen Unterschied machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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