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BV und Lohnfortzahlung

Hallo liebes Expertenteam, 

Wie kann och den überprüfen ob die Berechnung der Lohnfortzahlung richtig ist? 

Fließen in die Berechnung auch Zahlungen wie Nachtschichtzuschläge und Sonn und Feiertagszuschläge, die ich in den Monaten davor erhalten habe mit ein? 

Vielen Dank im Voraus. 

LG 

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.01.2016, 21:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: BV und Lohnfortzahlung

Liebe Piewie,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Nach § 4 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) beträgt die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit 100 % des Gesamtarbeitsentgelts einschließlich aller Zuschläge und der Sonderleistungen selbst.

Die Ermittlung der Arbeitstage zielt auf die individuelle Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Bei schwankender individueller Arbeitszeit dürfen Sie vom Durchschnitt der vergangenen 3 Monate ausgehen.

ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: BV und Lohnfortzahlung

Vielen lieben Dank Yvonne Schleich.

Also hat mein Arbeitgeber mir nur meinen Grundlohn ausbezahlt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. 

Liebe Grüße 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.01.2016, 07:01 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: BV und Lohnfortzahlung

Gern geschehen ☺

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: BV und Lohnfortzahlung

Jetzt habe ich doch noch eine Frage. 

In unserer Firma, wird der Lohn nach Arbeitstagen in dem Monat augezahlt. D.h. hatte der Dezember z.b. 23 Tage, wird für 23 Tage Lohn bezahlt, hat der Januar nur 20 Arbeitstage, werden dementsprechend auch nur 20 bezahlt. 

Wenn jetzt das Entgelt berechnet wird.Wird das dann auch auf die Arbeitstage berechnet oder einfach der Monatsdurchschnitt, der letzten Monate für alle Folgemonate bis zum Mutterschutz? Oder kann der Arbeitgeber aus dem Durchschnitt des Bruttolohns, den Tageslohn berechnen und den dann weiterhin auf die Arbeitstage im Monat anwenden? 

Ich hoffe das war verständlich ausgedrückt. %)

Ich danke euch. 

LG 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 28.01.2016, 20:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: BV und Lohnfortzahlung

Viel Dank für Ihre Rückmeldung.

Meines Wissens nach wird der Lohn den Arbeitstagen entsprechend gezahlt- also für Januar die genannten 20 Arbeitstage.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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