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Arbeitssuchen / schwanger

Hallo,

wie verhält es sich eigentlich, wenn man in keinem festen Arbeitsverhältnis ist und gerade den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat- aber diesen noch nicht bestätigt bekommen hat, weil noch unterlagen eingereicht hat. Wenn man in dieser Zeit merkt, dass man schwanger ist, steht man dem Arbeitsmarkt ja eigentlich nicht mehr zur verfügung-kann einem dann das Arbeitslosengeld verwehrt werden? Wird man dann beim Arbeitsamt unter den Vermittelbaren als Schwangere "auf Eis gelegt"?:) Im Mutterpass wäre ja praktisch der Beginn der Schwangerschaft ersichtlich... Wenn das Arbeitslosengeld gewährt wird, bezuschusst dann das Arbeitsamt das Elterngeld-wie sonst der Arbeitgeber? Das Elterngeld bwträgt dann auch 12 Monate?(für beide Partner)? 

 

Vielen dank im Voraus für Ratschläge in dieser schwierigen Situation!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 12.07.2014, 14:23 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Arbeitssuchen / schwanger

Hallo Feline,

Vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Schwangere Frauen mit Anspruch auf ALG II (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf. Dieser gilt bis einschließlich des Entbindungstages und beträgt 17 Prozent der Regelleistung von ALG II.

Auf Antrag können zusätzliche Leistungen für notwendige Erstausstattungen für Bekleidung und Wohnung sowie Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden. Diese einmaligen Leistungen erhalten auch Bedürftige, die sonst keinen Anspruch auf das ALG II haben.

Sie werden in pauschalierter Form, das heißt in Form eines festgelegten Geldbetrages, zur Verfügung gestellt. Wichtig dabei ist, dass die Leistungen vor der Anschaffung beantragt werden.

(Quelle: Wegweiser Familie) 

Das Jobcenter kann darauf bestehen, dass Sie sich bis zum Eintritt in den Mutterschutz sich weiterhin bewerben oder einer entsprechenden Arbeit nachgehen.

Beim ALG I ruht der Anspruch auf Elternzeit nicht. Bis zu einer Summe von 300€ wird das Elterngeld nicht auf das ALG I angerechnet- wobei Ihr Partner bei dieser Variante dem Arbeitsmarkt für maximal 30 Stunden zur Verfügung stehen muss.

Beim ALG II wird das Elterngeld komplett auf den Leistungsbezug angerechnet. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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