Hallo,
wie verhält es sich eigentlich, wenn man in keinem festen Arbeitsverhältnis ist und gerade den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat- aber diesen noch nicht bestätigt bekommen hat, weil noch unterlagen eingereicht hat. Wenn man in dieser Zeit merkt, dass man schwanger ist, steht man dem Arbeitsmarkt ja eigentlich nicht mehr zur verfügung-kann einem dann das Arbeitslosengeld verwehrt werden? Wird man dann beim Arbeitsamt unter den Vermittelbaren als Schwangere "auf Eis gelegt"?:) Im Mutterpass wäre ja praktisch der Beginn der Schwangerschaft ersichtlich... Wenn das Arbeitslosengeld gewährt wird, bezuschusst dann das Arbeitsamt das Elterngeld-wie sonst der Arbeitgeber? Das Elterngeld bwträgt dann auch 12 Monate?(für beide Partner)?
Vielen dank im Voraus für Ratschläge in dieser schwierigen Situation!