Hallo Frau Schleich,
ich brauche einen Rat. Zur Vorgeschichte: ich habe einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt, der wochenlang (2 Monate) nicht beantwortet wurde. nun habe ich gelesen, dass es wohl so sei, dass er nach vier wochen automatisch als angenommen gilt wie gestellt. Irgendwann kam dann ein Teilzeitantrag der allerdings auch auf ein paar klauseln aus dem alten Vertrag verweist, die ich nicht einhalten kann. leider bleiben meine Kontaktversuche unbeantwortet. Kann ich denn nun einen Antrag auf Teilzeit zurückziehen (geht das überhaupt einseitig?) oder bin ich daran gebunden? Liebe Grüße