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Antrag Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Schleich,

ich brauche einen Rat. Zur Vorgeschichte: ich habe einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt, der wochenlang (2 Monate) nicht beantwortet wurde. nun habe ich gelesen, dass es wohl so sei, dass er nach vier wochen automatisch als angenommen gilt wie gestellt. Irgendwann kam dann ein Teilzeitantrag der allerdings auch auf ein paar klauseln aus dem alten Vertrag verweist, die ich nicht einhalten kann. leider bleiben meine Kontaktversuche unbeantwortet. Kann ich denn nun einen Antrag auf Teilzeit zurückziehen (geht das überhaupt einseitig?) oder bin ich daran gebunden? Liebe Grüße

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.11.2018, 21:11 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Antrag Teilzeit in Elternzeit

Liebe Lilliput,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Nach der aktuellen Rechtslage gilt :
Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitantrag nicht bis spätestens einen Monat vor dem gewünschten Teilzeitbeginn schriftlich ab, gilt er als genehmigt.

Ich kann Ihnen nur raten, nochmal das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, auch wg den s. g. Klauseln. Vielleicht lassen sich in einem persönlichen Gespräch Lösungen finden, die beiden Seiten entgegen kommen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Antrag Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Schleich, velen Dank für Ihre Antwort.

Leider ist es so, dass alle meine Kontaktversuche unbeantwortet blieben, sodass eine Klärung nicht möglich scheint. Daher habe ich mir die Frage gestellt, ob ich rechtlich einseitig meinen Antrag auf Teilzeit während Elternzeit zurückziehen kann... ich würde es vorziehen mir einen neuen Job aus der Elternzeit heraus zu suchen anstatt meine Arbeitskraft einzubringen, wo sie schienbar nicht gebraucht wird. Liebe Grüße

Re: Antrag Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Schleich,

leider weiß ich nicht, wie ich meinen vorherigen Beitrag ändern kann, daher ein neuer....

ich habe nun nochmal nachgelesen und im BEEG steht, dass nach vier Wochen der Antrag als genehmigt gilt wie beantragt (auch wes Verteilung der Arbeitszeit angeht) daher frage ich mich zum einen, warum ich den Vertrag überhaupt unterzeichnen sollte (wenn er ohnehin zu meinen Ungunsten ausfällt mit zusätzlichen Klauseln)

zum Anderen habe ich noch eine Frage zur zweimaligen Verringerung der Arbeitszeit und was da alles reinzählt... ich habe zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt und danach in einem Schreiben das dritte jahr zusammen mit Teilzeit während Elternzeit für zunächst 15 Stunden und nach drei Monaten 20 Stunden bis zum Ende des dritten Jahres Elternzeit. Ich könnte jetzt obigen Teilzeitvertrag über 15 Stunden unterschreiben und mit diesem Vertrag gleichzeitig die Kündigung dieses Vertragesüber 15 Stunden mitsenden (Kündigung vor Antritt wurde nicht ausgeschlossen) Ich frage mich nur, ob das am Ende geht mit der Zweimaligen Verringerung nach BEEG...nicht, dass dann als Antwort kommt, "Sie haben Ihre Anzahl an möglichen Verringerungen bereits ausgschöpft)...Sie sehen, die Lage ist leider sehr unglücklich und ich versuche einen Weg zu finden, wie ich aus der Sache herauskomme, ohne dass ich eine "Rückantwort" benötige. Irgendwie eine sehr blöde Situation....Liebe Grüße

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.11.2018, 21:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Antrag Teilzeit in Elternzeit

Liebe Lilliput,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Von der Gesetzeslage her liegen Sie im Recht. Ich kann Ihnen nur raten nochmal ein persönliches klärendes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen- gerade wenn er sonst nicht auf Ihre Schreiben eingeht.
Es ist in der Tat eine verzwickte Situation. Ich würde Ihnen empfehlen einmal einen Anwalt aufzusuchen um sich von der rechtlichen Seite her Unterstützung zu holen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.11.2018, 21:44 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Antrag Teilzeit in Elternzeit

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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