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2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Hallo, habe Fragen zum Mutterschaftsgeld: Ich habe 2 Arbeitgeber.  
Arbeitsverhältnis 1 ruht in Elternzeit seit 12/2012 - 05/2018. 
Da mir mein Arbeitgeber keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten konnte habe ich eine Erlaubnis wo anders in der Elternzeit zu arbeiten. Wer zahlt jetzt das Mutterschaftsgeld Arbeitgeber 1 müsste ja mehr zahlen dort war ich Vollzeit beschäftigt. Oder muss ganz normal mein jetziger Teilzeit Arbeitgeber bezahlen? Das Teilzeit Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Habe das ganze zum Bundesministerium zur Krankenkasse und zum Arbeitsrecht Anwalt geschickt. Die sind sich noch nicht einig Bundesministerium sagt Arbeitgeber 1. Krankenkasse sagt Arbeitgeber 2 wollte sich aber nochmal erkundigen. Hab es jetzt noch zum Bundesversicherungsamt geschickt. Mein Anwalt und die KK prüfen noch...
Bei meinem 2 Sohn habe ich damals die Elternzeit vorzeitig beendet und Mutterschaftsgeld von meinem Vollzeit Gehalt bekommen.
Hat von euch zufällig jemand so eine Situation erlebt und kennt sich aus? Wenn nicht muss ich halt auf Antworten warten der Ämter warten.
Grüße Franzi
Bisherige Antworten

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

So müsste es doch gehen? Kann das ein Experte bestätigen?

Soweit ich in Erfahrung gebracht habe geht das mit dem Vollzeit Mutterschaftsgeld von Arbeitgeber 1.

Würde dann mit Arbeitgeber 2 die Teilzeitstelle einen Aufhebungsvertrag machen zu Beginn der Mutterschafts-Schutzfrist 23.12.2017(der Vertrag Teilzeit ist unbefristet deswegen, wurde nicht befristet auf die Elternzeit, die Zustimmung des Arbeitgebers 1 zählt aber nur in der Elternzeit).

Wenn wir den Arbeitsvertrag nicht aufheben ist sie Arbeitgeber 2 Teilzeitstelle zahlungspflichtig.

 Und dann die Elternzeit vorzeitig beenden bei Arbeitgeber 1 danach lebt das alte Beschäftigungsverhältnis wieder in vollem Maß auf im Mutterschutz und ich würde von Arbeitgeber 1 das Vollzeit Mutterschafts-Geld erhalten.

Ich lass das noch vom Krankenkassen Experten Team bestätigen und prüfen.

Die Rechtslage ist etwas unklar.

Leider deckt meine Rechtschutzversicherung das Rechts-Gebiet nicht ab.

Da die Krankenkasse aber ewig braucht das zu prüfen habe ich es mit Rücksprache mit Bmfsj das Bundesversicherungsamt in Bonn das ist die Aufsichtsbehörde der Krankenkasse angeschrieben was die sagen. Ich muss es erst rechtlich absprechen... 

Ich würde dann bei Arbeitgeber 1 zwei Jahre Elternzeit anmelden. Im ersten Jahr Elternzeit beziehen und im 2 Jahr gleich beim Elternzeitantrag den Teilzeitwunsch eintragen.

Wenn mein Arbeitgeber 1 dann keine Arbeitsstelle in Teilzeit hat im 2 Jahr Elrernzeit. Dann soll er das schriftlich bestätigen und mir die Zustimmung erteilen eine andere Teilzeitstell während der Elternzeit zu suchen.

Dann würde ich mich bei der Agentur Arbeitssuchend melden und könnte ja dann wenn ich nicht gleich eine Teilzeitstelle habe ALG1 beziehen.

Die Kinderbetreuung ist natürlich gewährleistet.

Bei meinem zweiten Sohn Nils ging das auch schon. Ich war da 2016 drei Monate Februar-April Arbeitslos und habe ALG1 bekommen natürlich für Teilzeit.


Für uns wäre das aus finanziellen Gründen sehr wichtig da wir das mehr Mutterschaftsgeld gut brauchen könnten. Mein Mann möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen was wir uns sonst nicht leisten könnten.
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.09.2017, 17:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Liebe Franzi,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich empfiehlt es sich die Elternzeit kurz vor dem erneuten Mutterschutz vorzeitig zu beenden. Dann erhalten Sie ganz normal das Mutterschaftsgeld.
Sie haben nun einen Vertrag bei zwei Arbeitgebern, wenn ich das nun richtig verstehe.

"Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschüsse erhalten Sie aus beiden Beschäftigungen. Das Mutterschaftsgeld beträgt insgesamt 13,- Euro täglich und wird für die Berechnung der Arbeitgeberzuschüsse anteilig vom Nettoentgelt der einzelnen Beschäftigung abgezogen.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet zum Ausgleich des finanziellen Verlustes gegenüber dem Arbeitsentgelt Ihnen für die Zeiten der Schutzfristen und für den Entbindungstag einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt zu zahlen.
Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, ist Folgendes zu beachten: Überschreitet das Gesamtnettoarbeitsentgelt aus den Beschäftigungsverhältnissen den Betrag von kalendertäglich 13,00 Euro, haben sich alle Arbeitgeber an dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in dem Verhältnis zu beteiligen, im dem die Nettoarbeitsentgelte aus den verschiedenen Arbeitsverhältnisse zueinander stehen. Das gilt auch dann, wenn schon das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung mehr als 13,00 Euro kalendertäglich sein würde."
Quelle: frag-den- anwalt

Demnach müssen beide Arbeitgeber anteilig für das Mutterschaftsgeld aufkommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Hallo Yvonne,
Vielen Dank für die Antwort.
Habe es nur nicht genau verstanden. Heißt das jetzt ich bekomme doppelt? Die 750 € aus der Teilzeit und 1750 aus der Vollzeitstelle abzüglich Krankenkassen Zuschuss 13 € am Tag?
Oder 1000 € von Arbeitgeber 1 Vollzeit und 750 € von Arbeitgeber 2 Teilzeit -abzüglich Krankenkassen Zuschuss? Wird es aufgeteilt? Gibt es Paragraphen oder Gesetzesauszüge?
Wie jetzt genau? Das wäre ja gut :)
Viele Grüße Franzi
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.09.2017, 19:36 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Liebe Franzi,

die Materie ist wirklich recht kompliziert. Ich habe Ihnen mal einen Link zu einem Online Mutterschaftsgeld Rechner heraus gesucht, der mehrere Arbeitgeber mit einbezieht.

https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html;jsessionid=FF541B86B36F1AEF203D27D86455057B

Ich würde Ihnen raten, sich noch einmal bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Diese sollten ihnen mehr zu ihrer persönlichen Thematik sagen können.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Hallo,
Danke erstmal. Hilft mir so jetzt erstmal nicht weiter wie es am besten ist für uns.
Habe aber noch bei verschiedenen Stellen angefragt der Agentur für Arbeit und dem Bundesversicherungsamt in Bonn.
Die Krankenkassen Beraterin kennt sich nicht aus. Deren Experte ist in Urlaub. Bekomme nächste Woche eine Rückmeldung.
Gibt es eine Homepage wo man einen Rechtsanwalt fragen kann für Familien und Sozialrecht?
Wenn ich von einer Stelle Antwort bekomme melde ich es nochmal zurück.
Ja wirklich kompliziert.
Viele Grüße Franzi
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.09.2017, 21:56 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Liebe Franzi,

natürlich gibt es viele Foren mit einer Beratung vom Anwalt im Bereich Sozialrecht. Diese sind zumeist Kostenpflichtig. Ich rate in solchen Fällen immer zu einem persönlichen Gespräch mit einem Anwalt, da sich gewisse Situationen einfach besser klären lassen und weniger Missverständnisse entstehen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen, was letztendlich dabei heraus gekommen ist.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Hallo,
Habe jetzt endlich die Info. Wenn ich die Elternzeit bei Arbeitgeber 1 Vollzeit vorzeitig beende zum Beginn des neuen Mutterschutzes, dann muss dieser den Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Vollzeitlohn berechnet zahlen.
Die Teilzeit Stelle endet zum vorzeitigen Ende der Elternzeit, da die Zustimmung vom Stammarbeiter nur für die Elternzeit zählt.
Gruß Franzi
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.10.2017, 21:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: 2 Beschäftigungsverhältnisse wer zahlt Mutterschaftsgeld

Vielen lieben Dank für die Rückmeldung und weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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