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schwanger mit 43

Sehr geehrte Experten,
ich bin 43 Jahre alt und habe zwei Kinder im Alter von 16 und 5. Nach 41/2 Jahren vergeblichen Versuchens mit zunehmend aufwändiger medizinischer Unterstützung bin ich jetzt plötzlich doch spontan schwanger geworden. Ich traue mich kaum, mich zu freuen - ich bin jetzt in der 6. SSW, bisher war der hcG-Anstieg regelgerecht, alles sieht gut aus, aber die viel beschworenen Risiken durch mein Alter und meinen bekannten Uterus bicornis verunsichern mich doch sehr. Zudem habe ich bei der Arbeit reichlich Stress; im vergangenen Jahr hatte ich monatelang mit einer Refluxösophagitis zu kämpfen, die die behandelnden Ärzte darauf zurückführten. Auch die ausbleibende Schwangerschaft wurde von medizinischer Seite auf Stress zurückgeführt (abgesehen von meinem Alter). Mein Mann würde mich am liebsten beruflich aus dem Verkehr ziehen, damit ich stressfrei durch die Schwangerschaft - vor allem die gefährlichen ersten 12 Wochen - gehen kann. Bei jedem anstrengenden Arbeitstag frage ich mich jetzt, ob der schon zu viel war. Was tun?
Ist Stress am Arbeitsplatz tatsächlich so ein hohes Risiko? Ich arbeite als Berufsschullehrerin und dies im Schnitt mit 45-50 Std./Woche.
Und wie groß muss ich das Risiko durch mein Alter einschätzen?
Ich hoffe sehr, dass Sie mir ein paar realistische Hinweise geben können.
Mit freundlichen Grüßen
mensa
Bisherige Antworten

schwanger mit 43

Hallo
Die Fehlgeburtenrate ist stark altersabhängig. Bis 30 Jahre liegt die Rate unter 20% und steigt dann deutlich an. Mit 40 Jahren liegt die Wahrscheinlichkeit bei fast 40%, mit 45 Jahren bei 60% und mit 48 Jahren bei 80%.
Weiterhin besteht ein erhöhtes Risiko für Schwangerschaftskomplikationen wie eine Gestose oder einen Schwangerschaftsdiabetes.
Das Risiko für Chromosomenstörungen ist deutlich erhöht.
Auch wenn es sich immer um eine Risikoschwangerschaft handelt so kann die Schwangerschaft trotzdem auch ganz normal verlaufen.
Prinzipiell gilt laut Mutterschutzgesetz: "(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
(2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. "
Ob ihre Tätigkeit an sich ein Risiko darstellt läßt sich auf die Distanz nicht sagen.
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