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nochmals Frage zu Befund nach Re-Konisation

Hallo Herr Dr. Nuding,

ich verstehe ihre Frage nicht. Was meinen Sie mit Sicherheitsraum?

Im Befund der 1. Koni finde ich folgende Angaben:

I.) Portionkonus mit Fadenmarkierung bei 12 Uhr: Gewebestück von 6 - 12 Uhr 2,3 cm / von 9 - 3 Uhr 1,8 cm / Dicke bis 1 cm, Muttermund quer 0,7 cm

Dann folgen Angaben zur Aufbereitung und Einbettung und Hinweise zum Zervixabradat. Es handelte sich um ein CIS, dass bei 3 Uhr randbildend war. Daher folgte die Re-Koni nach 6 Wochen mit folgendem Befund:

I.) Portionkonus mit Fadenmarkierung bei 12 Uhr: Gewebestück von 12 - 6 Uhr 2 cm / von 9 - 3 Uhr 1,8 cm / Richtung cervical nicht sondierbar. Danach Angaben zur Aufbereitung usw.

Mich interessiert die Aussage "Richtung cervical nicht sondierbar". Was muss ich darunter verstehen? Bei der 1. Koni wurde in der Höhe 1 cm entnommen. Was meinen Sie wieviel aufgrund der o. g. Daten in der 2. Koni entnommen wurde? Eher wenig, weil das CIS nur bei 3 Uhr randbildend war?

Danke für Ihre Aussage.

Zumsel

Bisherige Antworten

nochmals Frage zu Befund nach Re-Konisation

Hallo
"Richtung cervical nicht sondierbar" würde eigentlich bedeuten, dass der Gebärmutterhalskanal verschlossen gewesen wäre. Das wäre aber sehr ungewöhnlich. Deswegen die Nachfrage nach dem Sicherheitssaum.

nochmals Frage zu Befund nach Re-Konisation

Da jeweils nur eine Längenangabe steht kann nicht beurteilt werden, ob die Länge oder die Breite gemeint war.
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