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nochmal zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

Muß ich dann überhaupt diese Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen über das Beschäftigungsverbot oder kann ich das auch einfach sein lassen , da die AU meines Hausarztes von 3 Wochen sicher länger dauert als die Antwort meines Arbeitgebers zum Thema BV ?! (da ich noch unter den 6 Wochen bin, ist das für mih finanziell kein Unterschied)

Oder bin ich verpflichtet diese Bescheinigung abzugeben ?

Dazu sei noch erwähnt, dass ich mittlerweile auch die FA wechseln werde, da sie mir nicht zuhört und mich auch immer zu anderen Ärzten schickt, damit diese mir zb Medikamente verschreiben, was diese dann nicht tun mit der Aussage, das das Aufgabe der FA ist.

Oder muß ich bis sich das mit dem BV geklärt hat bei der jetzigen FA bleiben?

Danke nochmals für Antwort.

Bisherige Antworten

nochmal zum vorläufigen Beschäftigungsverbot

Hallo, sie müssen die Bescheinigng nicht abgeben.
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