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korrektes Verhalten Ende 19. SSW, Beschwerden

Hallo,
da meine Bauchbeschwerden (sich verhärtender Bauch, besonders im Sitzen; ich berichtete bereits in früheren Beiträgen) nicht nachlassen, wurde mir heute ein vorläufiges Beschäftigungsverbot für vier Wochen ausgesprochen.
Wie darf/muss ich mich jetzt bewegen/verhalten (in Bezug auf alltägliche Aktivitäten wie Einkaufen, Schwimmen usw.). Laut Arzt sollte ich in Bewegung bleiben (kann nicht länger sitzen) und mich zwischendurch auch mal hinlegen. Ich soll weiterhin Sport treiben (fahre auf Ergometer).
Wie "frei" kann ich mich draußen bewegen?
LG
Anja B.
Bisherige Antworten

korrektes Verhalten Ende 19. SSW, Beschwerden

Hallo, das läßt sich auf die Distanz natürlich nicht sicher beurteilen. Nach ihrer Schilderung ist Spazierengehen sicher okay, Gartenarbeit oder schwere Taschen tragen wäre ungünstig.

korrektes Verhalten Ende 19. SSW, "Gesehen werden"

Hallo,
danke für Ihre Antwort. Ja, ich weiß prinzipiell schon, was ich tun und lassen sollte, um das Baby und mich nicht zu gefährden, sondern uns Gutes zu tun. Jedoch: Ich soll mich ja bewegen und nicht zum "Couchpotato" werden. Meine Frage: Was darf ich tun, ohne mit dem Arbeitgeber in Konflikt zu geraten, denn das liegt mir fern. Schwimmen wäre für mich sicher gut, zumal ich anhaltende Rückenschmerzen habe. Nur: Ist das in Ordnung? Was ist, wenn ich z. B. in Begleitung außerhalb unterwegs bin oder mit meiner Tochter durch die Stadt spaziere. Ist das bereits "anstößig"? Ich will ja gar nichts Aufregendes unternehmen, es geht nur um so alltägliche Dinge. Wenn ich krankgeschrieben bin, vermeide ich ziemlich viele Tätigkeiten, jedoch ist es ja nun eine andere Lage und verantwortungsbewusst zu handeln, ist ja sowieso grundlegend. Ich kann und möchte ja nun nicht nur zu Hause sitzen oder ausschließlich in unserer Wohngegend spazieren gehen und alles andere meinem Mann überlassen. Es ist schon unschön, dass ich nicht arbeiten kann.
Danke noch einmal im Voraus für Ihre Geduld!
Anja

korrektes Verhalten Ende 19. SSW, "Gesehen werden"

Das hängt davon ab, wie ihr Beschäftigungsverbot begründet wird. ein Beschäftgungsverbot ist ja nur dann korrekt, wenn von ihrer Tätigkeit bei der Arbeit eine Gefahr für Mutter oder Kind ausgeht.
Ihr FA müsste sich da festlegen, welche Tätigkeiten ein Risiko darstellen. Diese Tätigkeiten dürfen sie dann zu Hause auch nicht vornehmen.
Es gibt keine für alle Beschäftigungsverbote gültigen Verhaltensregeln.
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