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beschäftigungsverbot

hallo

ich bin 34 und nach der 3 ivf endlich schwanger geworden.bin bei 6+genau weiss ich das nicht.ich hatte aber schon 2 fehlgeburten in den jahren 1998(5w) und 2002(7w).habe jetzt natürlich angst das wieder was schief gehen kann.ich arbeite in einer grossen fabrik.wo ich bis letzte woch noch auf 3schichten war.jetzt wurde ich zu einer anderen abteilung versetzt wo es ca 14-16 grad sind und wo ich am fliesband steh(sitzen geht nicht band ist brusthöhe) und ein gewisses arbeitstempo einzuhalten habe. kann ich meinen FA auf ein beschäftigungsverbot ansrechen??auf grund der vorgeschichte???oder der neuen abteilung??

ich möchte einfach nur mein kind behalten.

vielen dank

Bisherige Antworten

beschäftigungsverbot

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Ob das bei ihnen der Fall ist läßt sich auf die Distanz nicht beurteilen.
Für alle Schwangerschaften gilt aber nach dem Mutterschutzgesetz:
Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit
1.Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,
2.Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo
ist verboten.
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