Hallo ich arbeite in der Pflege als Altenpflegerin, wie ich heute erfahren habe wird für mich niemand zusätzlich eingeteilt, d.h. ich habe mehr oder weniger die gleiche arbeit, das muschugesetz wird so niemals eingehalten werden können.
Meine Cheffin sagte ich solle den Frauenarzt fragen wegen Beschäftigungsverbot. Der sagt aber dass meine Cheffin zusehen muss dass ich eine andere Arbeit bekommen,es wäre ihr Problem!
Betriebsärztin sagt das gleiche.
Nun meine Frage, darf meine Hausärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Sie würde das mit Sicherheit machen wenns erlaubt ist.
Ich weiss seit gestern dass das Herz schlägt, bin in der 7. fast 8. woche, bisher hat meine hausärztin mich krankgeschrieben, wird sie auch weiter tun nur will ich keine Lohnfortzahlung.. sondern mein volles gehalt wenns geht.
( ich hatte schon 2 fehlgeburten, 1 mal in der 6. woche da war ich auch arfbeiten und weiss deshalb dass ich die gleiche arbeit wie sonst machen muss.. ich wäre für 22 bew verantworlich. müsste auf einem wb mit 11 dementen alleine arbeiten):HELP: :HELP: :HELP: :HELP:
Vielen Dank im Vorraus.. :,(