Liebes Ärzteteam! Ich mache mir im Moment viele Sorgen um die Gesundheit meines ungeborenen Kindes. Ich bin in der 11.SSW und arbeite als Lehrerin an einer Förderschule Lernen. Es sind im Moment viele Kinder erkältet, so dass es leicht passiert, dass ich in der Schule angehustet oder angeniest werde. Auch Körperkontakt lässt sich vor allem bei den jüngeren Schülern (ab Klasse 1) nicht immer vermeiden. Nun ist auch noch ein Kollege an einem Magen-Darm-Virus erkrankt. Ich habe erst wieder in zwei Wochen einen Termin bei meiner FÄ. Die Immunität auf Röteln und Zytomegalie wurde überprüft, allerdings liegen die Ergebnisse noch nicht vor. Sie sollen erst in zwei Wochen besprochen werden. Die FÄ meinte, es sei ausreichend sich regelmäßig und gut die Hände zu waschen und den Klassenraum immer gut zu lüften. Halten auch Sie das für ausreichend oder ist eine Krankschreibung sinnvoller, damit ich mit den Viren nicht in Kontakt komme und so keine Gefahr für mein Kind besteht? Ich bin im Moment wirklich ratlos. Ich arbeite sehr gerne als Lehrerin, möchte aber in keinem Fall mein Kind unnötigen Gefahren aussetzen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort!
Zytomegalie und Erkältungsviren
Zytomegalie und Erkältungsviren
Das Landesanstalt für Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen schreibt dazu:
"Zytomegalie (CMV)
Die Übertragung des CMV-Virus erfolgt als Schmierinfektion über Körperflüssigkeiten wie z.B. Blut, Urin, Speichel oder beim Stillen durch Muttermilch. In den ersten drei Lebensjahrenwerden Kinder besonders häufig infiziert.
Die Erkrankung verläuft in der Regel unbemerkt. Bei Erstinfektion einer Schwangeren kommtes in 35-50% der Fälle zu einer Übertragung auf das Ungeborene, welches z. T. bleibendeSchäden erleidet. Bei 7-10% der infizierten Säuglinge treten z. B. eine geistige Behinderung, Schwerhörigkeit bis zur Taubheit und Bewegungsstörungen auf. Etwa 10% der erkranktenKinder versterben.
Schwangere mit unbekanntem CMV-Immunstatus und nicht Immune sind infektionsgefährdet. Daher ist ein beruflicher Umgang mit Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr und behinderten Kinder während der gesamten Schwangerschaft untersagt.
Eine Beschäftigung mit älteren Kindern (ab dem 4. Lebensjahr) ist nur unter konsequenter Einhaltung der empfohlenen Hygienemaßnahmen erlaubt. Ein enger Körperkontakt sowie die Begleitung zur Toilette sind zu vermeiden, geeignete Handschuhe sind zu tragen und eine Freistellung vom Wickeln (auch bei älteren, behinderten Kindern) sollte erfolgen. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten."
Zytomegalie und Erkältungsviren
Vielen Dank für ihre schnelle Antwort! Wie sieht es denn mit Erkältungsviren und Magen-Darm-Viren aus?
Welche Hygienemaßnahmen - abgesehen vom Händewaschen und Vermeidung von Körperkontakt - sind noch sinnvoll?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Zytomegalie und Erkältungsviren
Theoretisch könnte ein Mundschutz helfen.
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