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Wartezeit nach Ausschabung

Hallo,
ich hatte 02/10eine Totgeburt wg. doppelter Nabelschnurumschlingung und schwerem Hellp. Jetzt hatte ich einen Frühabort in der 7 SSW und eine Ausschabung am 10.01.11. Die Ärzte im Krankenhaus sagten mir, daß ich eine Periodenbluten abwarten soll und dann kann ich wieder versuchen schwanger zu werden. Bin jetzt sehr verunsichert weil mein FA eben von 3 Regelblutungen sprach, und aufgrund von unserem großen Kinderwunsch auch 2 Blutungen noch gerade so akzeptieren könnte. Wenn man diese Wartezeit nicht einhält, könnte es zu Durchblutungsstörungen in der Gebärmutter kommen.
1) Wie ist ihre Empfehlung zu der Wartezeit nach Ausschabung?
2) Wann darf ich wider in die Badewanne?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Bisherige Antworten

Wartezeit nach Ausschabung

Hallo,
1. über den Sinn einer Pause nach einer Fehlgeburt streiten sich die Geister. Die Meinungen reichen von keiner Pause bis zu 6 Monaten (z.B. WHO). Ich empfehle in der Regel, 2-3 Zyklen zu warten, damit sich die Schleimhaut erholen kann. Statistiken oder wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema kann ich aber auch nicht bieten. Ein großes Risiko besteht bei einer früheren Schwangerschaft sicher nicht.
Bei einer neuen Studie konnte gezeigt werden, dass bei erneuten Schwangerschaften in den ersten 6 Monaten nach einer Fehlgeburt ein geringeres Fehlgeburtsrisiko besteht als wenn länger als 6 Monate gewartet wird.
2. In der Regel nach 2 Wochen
Manche Schwangerschaftskomplikationen, wie z.B. das HELLP-Syndrom oder wiederholte Fehlgeburten kommen bei bestimmten Gerinnungsstörungen (z.B. Antithrombinmangel, Protein C-Mangel, Protein S-Mangel, APC-Resistenz, Faktor V-Leiden, Hyperhomozysteinämie, Prothrombinmutation oder Antiphospholipidsyndrom, Faktor XII-Mangel, Faktor 13 Erhöhung) gehäuft vor. Bei o.g. Problemen kann deswegen eine Abklärung vor der nächsten Schwangerschaft Sinn machen. Je nach Befund kann bei einer weiteren Schwangerschaft dann eine Prophylaxe durch Heparin, ASS oder Folsäure durchgeführt werden. Sprechen sie ihren FA auf eine Abklärung an.
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