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Vorsorge, BV

Hallo,
mich würde interessieren ob unter folgenden Bedingungen ein Beschäftigungsverbot gegeben werden könnte/würde:
Schwangerschaft nach stimulierter IUI aufgrund von PCO, zu hohe männliche Hormone, Schilddrüsenunterfunktion, Behandlung mit L-Thyrox 50.
Dauerhafter Bluthochdruck, seit Kiwu behandelt mit 3x 250 mg Presinol.
1 Schwangerschaft MA 10 SSW, 2 Schwangerschaft Gemini Spätabort 21+6, nach Fruchtblasenprolaps Feststellung 21+3, beim Feinultraschall 20+6 Gebärmutterhalsslänge 4 cm, Vorsorge beim Frauenarzt 21+0 ohne Auffälligkeiten, keine nachgewiesene Infektion, erst bei 21+5 konnte ein beginnendes Amnioninfektionssyndrom festgestellt werden aufgrund dessen die Schwangerschaft abgebrochen werden musste.
Ich arbeite im Einzelhandel, d.h. viel stehen, lange Arbeitstage ( inkl. Fahrtzeit und Pausen ca. 13 Stunden ausser Haus), gehobene Position, d.h immer wieder Stresssituationen mit Angestellten und Kunden.
Wie würde vorgesorgt werden? Mehr ruhe? Medikamentös? Öfters zur Vorsorge?
Vielen Dank im vorraus.
Viele Grüße
Bisherige Antworten

Vorsorge, BV

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Prinzipiell hat bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
Das bedeuted, dass Bluthochdruck, Schilddrüse, Vorerkrankungen kein Beschäftigungsverbot rechtfertigen.
Auch der Arbeitsweg gilt nicht als Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Theoretisch kann der Stress bei der Arbeit ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, das müssten sie aber mit ihrem FA besprechen. Prinzipiell könnte ihr Arbeitgeber sie bei einem Beschäftigungsverbot für die stressige Tätigkeit dann auch in anderen, weniger stressigen Bereich einsetzen.
Allgemein gilt für dieses Forum:
In diesem Forum können Fragen nur allgemein beantwortet werden. Es können hier keine Diagnosen gestellt und keine individuellen Therapieempfehlungen gegeben werden.
Es kann keine Antwort gegeben werden, die genau auf die von der Schwangeren gestellte Situation ausgerichtet ist. Deswegen sind auch keine konkreten Ratschläge möglich. Diese sind nur durch eine Vorstellung bei m behandelnden Frauenarzt möglich. Im Zweifelsfall ist deswegen immer eine Vorstellung beim Frauenarzt notwendig.
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