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Vorläufiges Arbeitsverbot

Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar hat meine Ärztin mir heute ein vorläufiges Arbeitsverbot ausgesprochen, da ich unter Migräne in der Schwangerschaft leide. Ich arbeite im Büro, ganztägig am PC. Da die Angelegenheit nun von der Berufsgenossenschaft geklärt wird, darf ich in dieser Zeit nicht arbeiten. Mein Arbeitgeber und ich hatten ansich auf ein Teilarbeitsverbot gestrebt, was jedoch weder meine Ärztin noch mein Arbeitgeber aussprechen wollte. Nun warte ich auf das "Ergebnis"- meine Frage ist, wie ist in dieser Zeit das Gehalt geregelt, wissen Sie das? Ich kann mir ansich keinen Ausfall leisten, bei einem Teilarbeitsverbot würde die Krankenkasse ja den Ausfall an meinen Arbeitgeber erstatten...

Lieben Dank für Ihre Mühe

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Vorläufiges Arbeitsverbot

Hallo, meinen sie ein Beschäftigungsverbot? Dann würden sie weiter Gehalt bekommen.
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