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Verletzung der ärzlichen Sorgfaltspflicht ?

Hallo,

nach meiner ersten Fehlgeburt im MAi(6 SSW), keine Ausschabung, habe ich vor einer Woche wieder Positiv getestet.

Leider bekam ich wieder Blutungen und Krämpfe, und liege jetzt im Krankenhaus.

Es wurde festgestellt dass ich Rhesus Negativ bin (mein Mann Rhesus Positiv)

Meine Frauenärztin die mich in inder ersten SS/FG betreut hatte hat mir nie etwas vom Rhesus Faktor erzählt.

Ich habe nach der FG auch keine Impfung bekommen !

Was soll ich jetzt tun ? Hätte diese 2te FG vieleicht verhindert werden können ? Handelt es sich um eine Verletzung der ärzlichen Sorgfaltspflicht ?

Vielen Dank !

Bisherige Antworten

Verletzung der ärzlichen Sorgfaltspflicht ?

Hallo, nach einer Fehlgeburt sollte eine Rhesusprophylaxe durchgeführt werden.
Es ist aber absolut unwahrscheinlich, dass die jetzige Fehlgeburt mit der ausgebliebenen Prophylaxe zusammenhängt.
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