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Schwangerschaftsvorsorge nur durch einen Arzt?

Guten Tag liebes Ärzteteam,

ich bin sehr verunsichert und würde gerne Ihre Meinung zu der Situation zwischen meiner Hebamme und meinem Arzt erfragen. Ich bin in der 25. SSW und es ist meine erste Schwangerschaft. Mein Frauenarzt, mit dem ich sehr zufrieden bin,hat eine eigene Hebamme in der Praxis (Nebenzimmer). Sie machte auf mich einen kompetenten Eindruck, doch menschlich schwebte ich mit ihr leider überhaupt nicht auf einer Wellenlänge.Ich beschloss, nicht die Hebamme aus der Praxis zu nehmen, sondern auf eine andere, mir sympathische Hebamme zurückzugreifen. Bei meinem nächsten Arztbesuch, meinem 2. Ultraschalltermin, machte mich mein Arzt etwas verärgert darauf aufmerksam, dass er mich lange nicht gesehen hätte und dies Risiken mit sich bringt, da er an der Schwangerschaftsvorsorge auf diese Art und Weise nicht mitwirken könne und wenn etwas sein sollte, nicht schnell genug reagiert werden könne (ich hatte die Termine zur Schwangerschaftsvorsorge bis dahin alle bei meiner Hebamme wahrgenommen) Mir war dies sehr unangenehm,da ich den Arzt nicht verärgern wollte und weil ich guten Glaubens dachte, es wäre egal, welche Hebamme ich nehmen würde. Er erklärte mir, dass dies so nicht richtig ist, denn wenn er einen Termin zur Schwangerschaftsvorsorge in seiner Praxis vergibt, würde diese nicht allein durch seine Hebamme sondern auch durch ihn geschehen. Das Risiko würde bei mir liegen, wenn ich diese Termine zur Schwangerschaftsvorsorge bei ihm nicht wahrnehmen würde.

Ansich habe ich mich mit meiner eigenen Hebamme gut gefühlt und innerlich sträube ich mich sehr dagegen, die Praxishebamme für eine Zusammenarbeit aufzusuchen. Sollte meine Handhabung mit meiner eigenen Hebamme wirklich falsch sein? Für die Gesundheit meines Babys würde ich, wenn auch Bauchschmerzen, zu seiner Hebamme wechseln. Natürlich liegt mir auch viel daran, meinen Arzt nicht zu verärgern, da er sich auch sehr bemüht und sich sehr viel Zeit für mich nimmt.Ich bin stark verunsichert und überlege ständig hin und her. Ich habe das Problem auch schon an meine, eigene, liebe Hebamme herangetragen, die mir eigentlich die Schwierigkeit, die der Arzt in dieser Situation sieht, nicht bestätigen kann. Oder sieht sie dies vielleicht nur zu locker? Mein Arzt empfiehlt nur die Geburtsvorbereitungskurse und die Versorgung nach der Geburt von Mutter und Kind durch meine eigene Hebamme.

Was ist denn nun richtig und was raten Sie mir? Ansich bin ich ein sehr sicherheitsorientierter Typ, darum käme ein Geburtshaus ohne Arzt auch nie für mich in Frage.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir ihre aufrichtige Meinung als Entscheidungshilfe hierzu schreiben könnten.

Vielen Dank, für Ihre Bemühungen.

MfG

Meyandra

Bisherige Antworten

Schwangerschaftsvorsorge nur durch einen Arzt?

Hallo, in den Mutterschaftsrichtlinien heisst es dazu:
Untersuchungen nach Nr. 4 können auch von einer Hebamme im
Umfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung,
Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des
Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und
Haltung des Kindes, Kontrolle der kindlichen Herztöne sowie allgemeine
Beratung der Schwangeren) durchgeführt und im Mutterpaß
dokumentiert werden, wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet
hat oder wenn der Arzt einen normalen Schwangerschaftsverlauf
festgestellt hat und daher seinerseits keine Bedenken gegenüber
weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen.
Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet
den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchführung der von ihm
vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments,
gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung, Hämoglobinbestimmung,
Ultraschalluntersuchung sowie die Untersuchungen bei
Risikoschwangerschaft).
4. bedeutet:
Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhängig von der
Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im
allgemeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen:
Gewichtskontrolle,
Blutdruckmessung,
Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und Sediment,
gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei auffälliger
Anamnese, Blutdruckerhöhung, Sedimentbefund),
Hämoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6. Monat, falls bei
Erstuntersuchung normal -; je nach dem Ergebnis dieser
Bestimmung (bei weniger als 11,2 g je 100 ml = 70 % Hb) Zählung
der Erythrozyten,
Kontrolle des Standes der Gebärmutter,
Kontrolle der kindlichen Herzaktionen,
Feststellung der Lage des Kindes.
In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im allgemeinen
je zwei Untersuchungen angezeigt.
Es liegt also im Ermessen des FA, welche Vorsorgeart er als sinnvoll erachtet.
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