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Schwangerschaft mit Hashimoto

Hallo liebes Expertenteam,
ich bin im 2. Schwangerschaftsmonat. Ich habe vor 4 Monaten Hashimoto diagnotiziert bekommen und bin noch in der Einstellungsphase. Desweitern habe ich in der Arbeit gerade sehr viel Stress (Mobbing) und bin jetzt auch krank geschrieben. Desweiteren hatte ich im letzten Jahr bereits 2 Abgänge innerhalb der ersten Woche nach dem Schwangerschaftstest.
Nun habe ich Angst, dass das wieder passiert aufgrund des Stresses und Hashimoto. Da Stress ja auch einen Schub auslösen kann.
Ich habe heute meine FA darauf angesprochen ob sie mir evtl. ein Berufsverbot erteilen könnte. Sie meinte das dies keine ausreichenden Gründe sind. Sehen Sie das eben so oder sollte ich mich mit meinen Bedenken an einen anderen Frauenarzt richten?
Danke für Ihre Antwort
Marla
Bisherige Antworten

Schwangerschaft mit Hashimoto

Hallo
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt. Hashimoto und Zustand nach Fehlgeburt fallen auf jeden Fall schon mal als Begründung für ein Beschäftigungsverbot raus.
Ob das Mobbing ein Grund für ein Beschäftigungsverbot ist läßt sich auf die Distanz nicht beurteilen.
Bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber die Gelegenheit bekommen, durch Änderung der Arbeitsumstände die Ursachen für das Beschäftigungsverbot aufzuheben.
Da es bereits Klagen mit Schadenersatzforderungen der Arbeitgeber gegen den attestierenden Arzt gibt sind viele Ärzte in solchen Grenzfragen eher vorsichtig.
Allgemein gilt für dieses Forum:
In diesem Forum können Fragen nur allgemein beantwortet werden. Es können hier keine Diagnosen gestellt und keine individuellen Therapieempfehlungen gegeben werden.
Es kann keine Antwort gegeben werden, die genau auf die von der Schwangeren gestellte Situation ausgerichtet ist. Deswegen sind auch keine konkreten Ratschläge möglich. Diese sind nur durch eine Vorstellung bei m behandelnden Frauenarzt möglich. Im Zweifelsfall ist deswegen immer eine Vorstellung beim Frauenarzt notwendig.

Schwangerschaft mit Hashimoto

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Im Mutterschutzgesetz steht doch aber:
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
Aber das Leben meines Kindes ist doch gefärdet, wenn ich durch den Stress (auch den individuell empfundenen) einen weitern Schub bekomme und es dadurch zu einer Fehlgeburt kommt?
Ich möchte Sie wirklich nicht "nerven". Ich möchte es nur einfach verstehen.
Nochmals Danke

Schwangerschaft mit Hashimoto

Auf die Distanz kann ich nicht beurteilen, ob sie sich selber Stress machen, z.B. bei einer depressiven Verstimmung (nehmen sie mir das bitte nicht übel, aber das ist nunmal auf die Distanz nicht abschätzbar - selbst für ihren FA vor Ort schwierig) oder ob wirklich die Beschäftigung selbst das Problem darstellt. Nur wenn wirklich die Umstände der Beschäftigung die Ursache ist darf ein Beschäftigungsverbot attestiert werden, es reicht nicht, dass sie die Arbeit als stressig empfinden.

Schwangerschaft mit Hashimoto

Nochmals danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe aber folgendes gefunden:
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/imperia/md/content/regufr/gewerbeaufsicht/soz_arbeitsschutz/mutterschutz/merkblatt_indiv_beschaeftigungsverbot.pdf
dort steht das ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann wenn:
- wenn die Arbeit subjetiv bei der Schwangeren zu Beschwerden führt, die ihre Gesundheit oder die des Kindes gefärden können
Also selbst wenn eine Depression (was es nicht tut) vorliegt, könnte doch auf Grund dessen ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Voraussgetzt die Arbeit löst diese Depression aus?
Ich sehe schon das Thema weitaus komplizierter ist als gedacht.
Verstehen sie mich nicht falsch. Ich mache mir einfach Sorgen und möchte mich auf Grund dessen möglichst gut informieren.

Schwangerschaft mit Hashimoto

In dem Merkblatt wird darauf hingewiesen, dass es einen Anlass im Rahmen der Beschäftigung geben muss, z.B. störender Tabakgeruch oder Auseinandersetzungen mit dem Chef. Das subjektive Empfinden alleine wird in der Regel nicht zu einem Beschäftigungsverbot führen.

Nachtrag

Sie nerven nicht
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