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Schwanger im Pflegeberuf

Hallo!
Ich hätte eine Frage. Mein Freund und ich möchten ab Juni dem Kinderwunsch nachgehen. Was mir jedoch große Sorgen macht ist das ich auf einer Wachkomastation arbeite wo wir ständig MRSA, ESBL und Hepatitis C haben. Unsere Patienten haben hauptsächlich eine Kanüle und werden nicht isoliert, dh sie stehen mit dem Rollstuhl im Gang und auch wenn ich nicht direkt am Patienten arbeiten müsste, müsste ich ständig an ihnen vorbei gehen. Das nächste Problem ist das auf meiner Station zwar immer wieder ein MRSA Abstrich vorgenommen wird, meist aber Wochen vergehen wo man am Patienten arbeitet und noch keine Ahnung hat das er MRSA hat. Dann heißt es "Schutzkleidung" anziehen, obwohl wir schon Wochen ohne gearbeitet haben. Der Patient wird zwar in Schutzkleidung gewaschen, steht dann aber wieder ohne was auf den Gang.
Da ich bis vor ein paar Monaten zwei verschlossene Eileiter hatte und ich schon seit knapp 10 Jahren versuche schwanger zu werden ist mir einfach nicht sehr wohl bei dem Gedanken das der Embryo dadurch eine Schädigung erleiden könnte........
Danke für die Antwort
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Schwanger im Pflegeberuf

Hallo, nach dem deutschen Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Sobald sie wissen, dass sie schwanger sind sollten sie ihre Schwangerschaft melden.

Schwanger im Pflegeberuf

Danke für die Antwort. Ist das auch ein Grund für Frühkarenz?
Dann hätte ich bitte noch eine Frage. Ich habe in meinem Impfpass nachgesehen wegen der Rötelimpfung. Diese habe ich 1993 gemacht. Sollte ich meinen Röteltiter vor der Schwangerschaft nochmal bestimmen lassen, oder reicht diese Impfung?
Danke für die Antwort

Schwanger im Pflegeberuf

Hallo, was verstehen sie unter Frühkarenz?
Der Rötelntiter sollte auf jeden Fall bestimmt werden.

Schwanger im Pflegeberuf

Eine Freistellung sobald eine Schwangerschaft bekannt ist.

Schwanger im Pflegeberuf

Meinen sie ein Beschäftigungsverbot?

Schwanger im Pflegeberuf

Eine Freistellung von der Arbeit gleich ab dem bekannt werden der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz

Schwanger im Pflegeberuf

In Deutschland gäbe es das nur im Rahmen eines Beschäftigungsverbotes. Dieses gilt aber nur für Tätigkeiten, die für Mutter oder Kind eine Gefahr darstellen.
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