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Schilddrüsenunterfunktion in der Schwangerschaft

Hallo, ich bin in der 18. ssw. Ich hab jeden Tag starke Kopfschmerzen, einen zu niedrigen Blutdruck, und bekomme sofort Herzrasen sobald ich langsam eine Treppe hoch laufe. Mein Frauenarzt hat mich zu einem Facharzt für Innere Medizin geschickt. EKG war in ordnung, RR zu niedrig. Bei einer Blutentnahme haben sie festgestellt das meine Schilddrüsenwerte zur Unterfunktion neigen. Ich nehme,seit Monaten, tgl. Folio 400 ein. Dort sind 150µg Jod enthalten. Die Ärztin meinte das reicht. Außerdem meinte sie, das Herzrasen wird bleiben und ich soll ein Beschäftigungsverbot beim Frauenarzt ansprechen. Ich fühle mich wirklich jeden Tag nicht gut, und fühle mich zu kaum etwas in der Lage. Bekomme ich deswegen wirklich ein Beschäftigungsverbot? Und was ist mit meinem Baby? Wird es bleibenden Schaden davon tragen?

Liebe Grüße

Bisherige Antworten

Schilddrüsenunterfunktion in der Schwangerschaft

Hallo, bei deutlich zu niedrigem Blutdruck (bei Werten unter 90 / 60 mmHg) besteht ein erhöhtes Risiko für Fehlgeburten und Frühgeburten. Es gibt da keinen festen Grenzwert. Je tiefer der Blutdruck ist, desto größer ist das Risiko.
Zuerst sollten alle nichtmedikamentöse Massnahmen ausgeschöpft werden. Dazu gehören Kneipp'sche Anwendungen mit Wechselduschen kalt-warm, aufhören mit kalt. Auch körperliche Bewegung kann hilfreich sein (z.B. Schwimmen). Bei Schwindel hinlegen und die Beine hoch halten, so fließt wieder mehr Blut ins Gehirn. Sie sollten möglichst nicht lange stehen, lieber gehen oder liegen. Sie sollten reichlich trinken. Auch Kompressionsstrümpfe können helfen. Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen ist in der Regel eine medikamentöse Therapie sinnvoll. Oft werd die Wirkstoffe Dihydroergotamin oder Oxilofrin (z.B. in Carnigen, vorübergehend(?) allerdings nicht im Handel) verordnet.
Bei einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist.
Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
Ob ein Beschäftigungsverbot bei ihnen gerechtfertigt ist läßt sich so nicht sagen.
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