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Rücken und Psychische Probleme.

Guten Morgen,
ich bin in der 27 Woche Schwanger und kann die mir zugeteilte Arbeit aufgrund starker Rücken sowie Psychischer probleme nur noch sehr schwer ausführen. Habe mehrmals meinen Chef angesprochen mir andere Arbeit zu geben, aber im Lebensmitteleinzelhandel gibt es keine leichte Arbeit. Jetzt zu meiner Frage. Reicht das aus für ein Beschäftigungsverbot oder einer längerfristigen Krankschreibung?
Mit Resturlaub müsste ich noch 6 Wochen arbeiten.
Über eine Info aus ihrer Sicht wäre ich sehr dankbar.
LG Makni
Bisherige Antworten

Rücken und Psychische Probleme.

Hallo
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
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