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Rötelschutz nicht vollständig 13 ssw

hallo, meine tochter ist in der 13 ssw.auf grund des nicht vorhandenen rötelnschutzes wurde ihr sofort vom frauenarzt ein berufsverbot ausgesprochen, da sie in einer kinderarztpraxis beschäftig ist! das berufsverbot wurde jetzt aufeghoben, auf grund dessen.. ihr chef sagte zum frauenarzt...es gäbe keine röteln mehr. haben in den letzten tagen von verschiedenen bekannten gehört, dass es doch noch röteln gäbe! sind verunsichert, da morgen ihr erster arbeitstag wäre! liebe grüße
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Re: Rötelschutz nicht vollständig 13 ssw

Hallo, dass es keine Röteln gibt ist Unsinn. Ohne Rötelnschutz sollte ihre Tochter nicht in einer Kinderarztpraxis mit Patientenkontakt arbeiten.
Wer hat denn das Beschäftigungsverbot aufgehoben?

Re: Rötelschutz nicht vollständig 13 ssw

der chef meiner tochter hat sich mit dem frauenarzt meiner tochter in verbindung gesetzt, und diesem wohl erzählt das es keine röteln mehr gäbe und auf grund dessen..meiner tochter es freigestellt hat, wieder arbeiten zu gehen! meine tochter hat sich dann dazu entschieden wieder arbeiten zu gehen..da sie ja den ärzten glaubt und vertraut..wie gesagt nun haben wir von einigen fälle mit röteln gehört, und haben uns im internet informiert,ihrem chef ist wohl die schwangerschaft ein dorn im auge, sonst würde er anders damit umgehen. wollen uns morgen bei dem gesundheitsamt informieren, was zu tun ist! vielen dank für ihre antwort!

Re: Rötelschutz nicht vollständig 13 ssw

Das ist nicht korrekt.
Gerade in Deutschland ist die Situation weniger sicher als in manchen Nachbarländern.
2003 schrieb das Robert Koch Institut dazu:
"So kommt es trotz der allgemein verfügbaren Impfprophylaxe in Deutschland immer noch zu konnatalen Rötelnerkrankungen. Im Jahr 1999 wurden vier, im Jahr 2000 fünf Fälle gemeldet; es gibt allerdings Hinweise auf eine erhebliche Untererfassung. Auf der Basis von Laborbefunden (G. Enders, Stuttgart) wird geschätzt, dass die Zahl der Erkrankungen möglicherweise um den Faktor 10 höher liegt. Nach Einführung der Meldepflicht von konnatalen Rötelninfektionen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Jahre 2001 wurden in den Jahren 2001 und 2002 je eine Rötelnembryopathie gemeldet.
Im Vergleich zu Ländern wie Finnland, Schweden oder den USA, die der Elimination der konnatalen Röteln nahe sind, besteht in Deutschland im Kindes- und Jugendalter gegenwärtig noch ein erhebliches Potenzial von Empfänglichen. Die endemische Viruszirkulation hält an und gefährdet die Frauen in der Frühschwangerschaft, die Hauptzielgruppe der Rötelnprophylaxe."
Eine klare Stellungnahme gibt es auch von der Landesanstalt für Arbeitsschutz in NRW: http://www.arbeitsschutz.nrw.de/bp/publications/download/MuschuInfektion.pdf
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