Placenta praevia totalis
Ich bin in der 19.SSW und habe eine Placenta praevia totalis. Deshalb war ich nun schon 2x innerhalb der letzten 14 Tage mit Blutungen im Krankenhaus. Mein FA hat mich nun für weitere 3 Wochen krankgeschrieben. Auf die Frage nach einem BV wirkte er etwas ratlos.
Er meinte, daß die PP eine "Krankheit" darstelle und dies dann ein Fall für eine AU wäre.
Er meint aber auch, daß ich in dieser SS wohl nicht mehr arbeiten kann. (Bin Physiotherapeutin in einem KH).
Aber selbst mein Personalbüro "drängt" regelrecht auf ein BV.
Wie sieht die Sache denn nun aus bzw. wo kriege ich diesbezüglich Informationen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
LG Steffi
Placenta praevia totalis
Nach einem Beschäftigungsverbot dürfen Schwangere an ihrem Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden, wenn dadurch das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet ist. Benötigt wird dafür ein ärztliches Attest. Ausschlaggebend ist, dass die Beschäftigung die Gefährdung darstellt.
Die Frage, wann während einer Schwangerschaft eine krankheitsbedingte AU-Bescheinigung ausgestellt oder ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Prinzipiell hat aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die AU-Bescheinigung stets Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.
In ihrem Fall dürfte die AU korrekt sein, weil ihre Beschäftigung ja nicht Ursache der Pl. praevia ist.
Placenta praevia totalis
Und eine Pl.praevia muß ja auch nicht unbedingt Beschwerden machen, es kann aber sein, daß die Blutungen durch die körperliche belastung bei der Arbeit verursacht wurden...
Vielleicht mit dieser "Argumentation" ein Grenzfall???
Mein Arbeitgeber befürwortet im übrigen ein BV...
Nochmal Danke!
Placenta praevia totalis
Placenta praevia totalis
Wie ist das denn möglich?
Ist es doch eine Auslegungssache??? %)
Trotzdem Danke.......................
Placenta praevia totalis
"Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließt den Anspruch aus § 11 MuSchG grundsätzlich aus (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts). Bewirkt eine bestehende Krankheit erst bei Fortführung der Beschäftigung die weitere Verschlechterung der Gesundheit und dadurch die Unfähigkeit zur Arbeitsleistung, kommt es darauf an, ob die Ursache hierfür ausschließlich in der Schwangerschaft liegt. In diesem Falle ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn gegenüber dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vorrangig."
BAG, Urteil vom 21. 3. 2001 - 5 AZR 352/ 99
Im Ausnahmefall kann also manchmal doch ein Beschäftigungsverbot attestiert werden. Es wird oft schwierig sein, darzulegen, dass die Ursache AUSSCHLIESSLICH in der Schwangerschaft liegt. Da es bereits Klagen mit Schadensersatzvorderungen der Arbeitgeber gegen den attestierenden Arzt gibt sind viele Ärzte in solchen Grenzfragen vorsichtig geworden.
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