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Nach PDA zwei Minuten unterversorgt ! Akte mitnehmen.

Hallo liebe Forenmitglieder.

Wir möchten unsere Geburt stichwortartig darstellen:

- ca. 00:24:
Fruchtblase ist geplatzt.Wir sind ins Krankenhaus.
Überwachung mittels CTG.

- gegen die Mittagszeit gab es ein Antibiotikum, wegen der Infektipnsgefahr durch den Blasensprung.

- früher Nachmittag Einleitung der Wehen mittels Gel.

- Nachmittag ging es in die Geburtswanne.

- Wehen wurden stärker und meine Frau hielt die Schmerzen nicht aus und ging aus der Wanne raus.

- Im weiteren Verlauf schrie meine Frau, dass sie einen Kaiserschnitt will. Ich habe mich durch die Ärzte einlullen lassen und entschied mit den Ärzten zusammen eine PDA durchzuführen (ich Dummkopf)

Jetzt folgt das entscheidende:
- kurz nach der PDA war das Kind unterversorgt !
- der Arzt wollte einen Kaiserschnitt durchführen !
- der Anästhesist sagte dass die Dosis aber für den Kaiserschnitt nicht ausreicht.
- Die Versorgung war nach 2 Minuten wieder aufrecht.

- Nach diesem Schock waren die Leute immernoch davon überzeugt, dass meine Frau eine normale Geburt durchführen kann.
- Meine Eltern haben den Ärzten ins Gewissen geredet und der Arzt konnte es auf einmal nicht verantworten so weiter zu machen.

- mir wurde nich klar gesagt, dass das Kind nicht korrekt liegt.
- nach dem Kaiserschnitt sagten sie dass eine normale Geburt sowieso nicht möglich gewesen wäre.

Meine Eltern haben damals mich mit 6 Monaten durchgebracht und jetzt mein Kind gerettet.

Meine Fragen:
- 1. Ist die Unterversorgung von zwei Minuten kritisch ?

Laut Ärzten ist mit dem Kind alles in Ordnung, aber ich habe kein Vertrauen zu diesen Leuten hier.

- 2. Wie gewährleiste ich die gesamte Akte inkl. CTG-Drucke mitzunehmen? An wenn muss ich mich da richten?

Danke

Nette Grüße

Bisherige Antworten
Expertin-Grüne
Expertin-Grüne | 23.08.2017, 10:49 Uhr
Registriert seit 03.11.2011

Re: Nach PDA zwei Minuten unterversorgt ! Akte mitnehmen.

Hallo Ocean,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihre Kindes!
Ich hoffe, Mutter und Kind sind jetzt wohlauf und Sie alle haben sich schon ein wenig von den für Sie beängstigenden Eindrücken erholen können.
Schade, dass die Geburt nicht so verlaufen ist, wie Sie es sich gewünscht haben.
Leider kann es im Verlauf einer Geburt wie bei Ihnen zum sogenannten ungeplanten Kaiserschnitt, einer „sekundäre Sectio“,  kommen. Damit ist ein Kaiserschnitt gemeint, der gemacht werden muss, weil die bereits begonnene Geburt nicht mehr gefahrlos fortgeführt werden kann.
Gründe können ein Geburtsstillstand sein, Herztonverschlechterungen oder mütterliche Komplikationen wie erhöhter Blutdruck. Zum Geburtsstilltand kommt es durch ein Missverhältnis von Kind und müttelrichem Becken, eine ungünstige Einstellung des Kindes in den Geburtskanal trägt dazu bei. Das ist meist vor/zu Beginn der Geburt nicht vorher zu sagen.

Mit der beschriebenen "Unterversorgung" meinen Sie vermutlich einen vorübergehenden Herztonabfall. Ein solcher Herztonabfall tritt auf, wenn es zu einer vorübergehenden Stresssituation für das Kind kommt. Das kommt im Verlauf vieler Geburten vor und ist nicht bedenklich, wenn der Verlauf danach wieder normal ist.

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und eine unabhängige Beurteilung des Verlaufes wünschen, können Sie sich an die Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer wenden.

Die Krankenhausakte und die CTG Ausdrucke sind Eigentum des Krankenhauses und werden im Orginal nicht herausgegeben. Sie können jedoch um Akteneinsicht und Fotokopien bitten. Das ist Ihr Recht, bzw. das Recht Ihrer Frau. Die Gutachterkommission würde diese ohnehin anfordern, wenn Sie hier einen Antrag auf Überprüfung stellen.

Alles Gute für Ihre Familie und das Baby,

viele Grüße!

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