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Mutterschutz

Hallo,
kann man sagen, dass ein Tag, der 5 Wochen und 5 Tage nach dem errechneten Geburtstermin liegt, auf alle Fälle in den Zeitraum des Mutterschutzes fällt? Auch wenn das Kind etwas eher käme?
Oder kann es passieren, dass sich durch eine verfrühte Geburt das Ende des Mutterschutzes so weit nach vorne verschiebt, dass dieser Termin erst danach zu liegen kommt (SSW 32 haben wir mittlerweile fast geschafft)?
Das wäre für uns im Augenblick aus beruflichen Gründen sehr wichtig zu wissen!
Vielen Dank!
Margot
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Mutterschutz

Hallo, in Deutschland besteht nach Frühgeburten ein Beschäftigungsverbot von 12 Wochen.
Der Mutterschutz verlängert sich um die Zeit, die als Mutterschutz vor der Geburt nicht mehr genommen werden konnte.
5Wochen und 5 Tage nach dem ET besteht deswegen noch Mutterschutz.

Mutterschutz

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Eine Nachfrage noch: Frühgeburten werden dann also rein abhängig vom Geburtstermin bestimmt? D.h. ein Baby, das drei Wochen vor dem errechneten Termin aber ordentlich entwickelt, schwer genug und überhaupt ohne Komplikationen ins Leben startet, gilt trotzdem als Frühchen und der Mutterschutz würde sich in dem Fall um 3 Wochen verlängern (oder bloß um eine?) ?
Vielen Dank!
Margot

Mutterschutz

Hallo, jede Geburt vor der SSW 37+0 gilt als Frühgeburt.
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