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Mutterschutz

Hallo,
kann man sagen, dass ein Tag, der 5 Wochen und 5 Tage nach dem errechneten Geburtstermin liegt, auf alle Fälle in den Zeitraum des Mutterschutzes fällt? Auch wenn das Kind etwas eher käme?
Oder kann es passieren, dass sich durch eine verfrühte Geburt das Ende des Mutterschutzes so weit nach vorne verschiebt, dass dieser Termin erst danach zu liegen kommt (SSW 32 haben wir mittlerweile fast geschafft)?
Das wäre für uns im Augenblick aus beruflichen Gründen sehr wichtig zu wissen!
Vielen Dank!
Margot
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s.u.

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