Mobbing am Arbeitsplatz
Eigentlich stelle ich diese Frage für meine ebenfalls Schwangere Schwester (12+0) weil ich mir wirklich große Sorgen machen.
Meine Schwester arbeitet in einem kleinen Büro, wo sie in letzter Zeit (auch schon kurz vor der SS) Problem mit dem Chef hat. Direkt nach der gut Abgeschlossenen Ausbildung machte der Chef ihr sehr eindeutig klar das sie zu teuer sei und er sie "los werden möchte" darauf hin einigten sie sich auf eine Teilzeitstelle. Kurz dadrauf wurde sie Schwanger und unterrichtete den Chef auch von der SS. Darauf hin wurde alles nur noch schlimmer, der Chef übt Druck auf sie auf, unterstellt ihr nicht gemachte Fehler und droht mit Klagen, und sagte ihr "ich finde auch jetzt schon noch einen Weg Sie los zuwerden", das sind jetzt nur kurze Beispiele alles andere würden den Rahmen sprengen. Sie erzählte mir außerdem das Sie unter starker Übelkeit und Erbrechen (hauptsächlich aber auf der Arbeit) leidet.
Habe jetzt von einem BV gelesen wäre Mobbing eine Begründung dafür? An wen kann sie sich wenden? Wer kann ihr helfen. Kann das Baby durch zuviel Stress gefährdet sein?
Vielen lieben Dank für ihr Hilfe
Mobbing am Arbeitsplatz
Die Frage, wann ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 MuSchG ausgesprochen werden kann, ist nicht immer einfach zu beantworten. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, erhält die Schwangere weiterhin den Mutterschutzlohn von ihrem Arbeitgeber in voller Höhe für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots (§ 11 MuSchG). Dieser Vorteil ist von der schwangeren Arbeitnehmerin natürlich in der Regel erwünscht.
Es wird oft schwierig sein, darzulegen, dass die Ursache AUSSCHLIESSLICH in der Schwangerschaft liegt. Da es bereits Klagen mit Schadensersatzvorderungen der Arbeitgeber gegen den attestierenden Arzt gibt sind viele Ärzte in solchen Grenzfragen eher vorsichtig.
Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Bescheinigung zum Beschäftigungsverbot nicht gerechtgertigt ist. Das kann durchaus schwierig sein.
Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Streß Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Voraussetzung ist, daß der gefährdende Streß gerade durch die Fortdauer der Beschäftigung verursacht oder verstärkt wird.
BAG 2001-03-21 5 AZR 352/99
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